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Trotz Lockerungen – „Jeder Sportler trägt auch stets eine persönliche Verantwortung“

Trainingsbetrieb in Sportvereinen ist wieder erlaubt. Das haben die Bundeskanzlerin und die Landesregierungen am Mittwoch beschlossen. Im ersten Schritt der Lockerungsmaßnahmen im Zuge der in Deutschland mittlerweile eingedämmten Corona-Pandemie gilt diese Vorgabe vorerst nur für Freiluftsportarten. Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat daraufhin, auf Basis der zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), Handlungsempfehlungen vorgestellt: ein mehr als 20 Punkte umfassendes Konzept, um trotz Vereinstrainings die weitere Ausbreitung des Sars-Cov-2-Virus zu verhindern. Neben allgemeinen Empfehlungen greift die DTU auch sportartspezifische Verhaltensregelungen auf. Im Gespräch mit tri-mag.de erläutert Verbands-Pressesprecherin Eva Werthmann die Idee, die hinter dem Konzept steckt.

Eva Werthmann, die DTU hat ihre Handlungsempfehlungen zum Vereinstraining herausgegeben. Ein recht ausführliches Konzept mit zahlreichen Vorschlägen, von denen einige besser, andere schlechter umgesetzt werden können …

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Was zunächst ganz wichtig ist: Es sind Empfehlungen, keine rechtlichen Vorgaben. Im Zuge der Bemühungen des DOSB um den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben, wurden die Spitzenverbände aufgefordert, auf Basis der allgemeinen zehn Leitplanken des DOSB für ihre Sportart Empfehlungen zu erarbeiten. Wir wollen damit Vereine dabei unterstützen, um eine Orientierung für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zu haben. In der aktuellen sich nahezu wochenweise verändernden Lage geht es in vielen Situationen aber eben auch darum, den gesunden Menschenverstand zu nutzen bei der Frage, was man machen sollte und was nicht.

Abseits des gesunden Menschenverstands gibt die DTU in ihren Empfehlungen neben allgemeinen Hinweisen wie Händewaschen und kleine Gruppen aber auch sportartspezifisch konkrete Vorgaben. Wie sind diese ausgearbeitet worden?

Da sich Triathlon aus drei einzelnen Sportarten zusammensetzt, orientieren wir uns bei den Empfehlungen für die einzelnen Disziplinen natürlich auch an den anderen Verbänden. Wir wollen alle zusammenarbeiten, einen gemeinsamen Nenner finden und uns nach Möglichkeit in dieser dynamischen Lage nicht widersprechen.

Die allgemeine Abstandsregel sieht eineinhalb bis zwei Meter vor. Beim Schwimmen ist die Rede von drei, beim Radfahren sogar von 50 Metern. Welcher Gedanke steckt dahinter?

Der Deutsche Schwimm-Verband empfiehlt drei Meter Abstand, um ein Aufschwimmen und Körperkontakt zu vermeiden. Bei identisch schnellen Schwimmern kann dieser Abstand auch auf zwei Meter reduziert werden. Der Bund Deutscher Radfahrer empfiehlt 50 Meter Abstand, daran haben wir uns orientiert. Grundsätzlich stehen über diese Empfehlungen aber stets die aktuell geltenden behördlichen Kontaktbeschränkungen.

Welche Konsequenzen haben Vereine zu fürchten, die die Handlungsempfehlungen nicht wie gewünscht umsetzen können?

Von unserer Seite aus gibt es keine Konsequenzen. Wir können nur an alle appellieren, sich im Sinne der Vernunft und Verantwortung für die Gemeinschaft an die Empfehlungen zu halten. Bei Verstößen gegen die gültigen Kontaktbeschränkungen werden im Zweifel die Behörden vor Ort aktiv werden. Es ist positiv, dass Vereinssport wieder möglich ist, und im vorgegebenen Rahmen möchten wir die Vereine und Verbände dabei unterstützen, wieder Training und hoffentlich auch bald wieder Wettkämpfe anbieten zu können. Allerdings ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei und wir werden alle lernen müssen, mit ihr umzugehen.  Am Ende trägt jeder Sportler auch eine persönliche Verantwortung.

Jan Philipp Krawczyk , DTU-Vizepräsident Veranstaltungs- und Kampfrichterwesen, hat im Zuge der Lockerungsmaßnahmen und der Rückkehr zum Trainingsbetrieb in Vereinen für den nächsten Schritt bereits wieder Wettkämpfe im Blick. Wie weit ist die DTU mit Handlungsempfehlungen oder Leitlinien in diesem Bereich?

Wir sind dabei, diese vorzubereiten, weil wir der Meinung sind, dass wir als Freiluft- und Individualsportart prädestiniert dafür sind, unter bestimmten Rahmenbedingungen auch wieder Wettkämpfe anbieten zu können. Aber wie bereits erläutert, können wir Rahmenbedingungen oder Empfehlungen dafür erst fertigstellen und veröffentlichen, sobald klar ist, welche behördlichen Verordnungen dann gelten. Wir sehen uns als Dachverband in der Verantwortung, den Rahmen vorzugeben und dabei zu unterstützen, dass unser Sport im Rahmen der dann gültigen Bestimmungen möglich ist. Vielleicht wird das zunächst kompliziert sein, und einige Veranstalter werden leider auch sagen müssen, dass sie die Vorgaben aufgrund der speziellen Situation vor Ort nicht umsetzen können. Wir wollen aber auch in diesem Bereich eine Hilfestellung geben, an der sich die Organisatoren orientieren können.

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Bengt Lüdke
Bengt Lüdke
Bengt-Jendrik Lüdke ist Redakteur bei triathlon. Der Sportwissenschaftler volontierte nach seinem Studium bei einem der größten Verlage in Norddeutschland und arbeitete dort vor seinem Wechsel zu spomedis elf Jahre im Sportressort. In seiner Freizeit trifft man ihn in Laufschuhen an der Alster, auf dem Rad an der Elbe – oder sogar manchmal im Schwimmbecken.

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