Freitag, 28. März 2025

B2B: Werbung für Partner und Kunden

Anzeigenmarketing

Marcus Baranski
anzeigen@tri-mag.de | Tel. 040/609405070


Ich bitte um Kontaktaufnahme bezüglich einer Partnerschaft mit triathlon und tri-mag.de.

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12-mal im Jahr bei deinen Kunden zu Hause

Die Zeitschrift triathlon erscheint jeden Monat – per Abonnement, am Bahnhofskiosk und im Zeitschriftenhandel

  • Jeden Monat geballte Informationen und mehr rund um die Welt des Triathlons 
  • Szenewissen total, der Triathlon-­Trainer für alle mit der Rundum-Versorgung von power & pace und das geballte Knowhow zum Thema Equipment
  • Zweimal im Jahr: Die großen Specials zu den wichtigsten Themen

Die Erscheinungstermine

AusgabeTitelAnzeigenschlussDatenEVT
triathlon 227Februar 2501.01.2506.01.2522.01.25
triathlon 228März 2529.01.2503.02.2519.02.25
triathlon 229April 2526.02.2503.03.2519.03.25
triathlon 230Mai 2502.04.2507.04.2523.04.25
triathlon 231Juni 2530.04.2505.05.2521.05.25
triathlon 232Juli/August 2528.05.2502.06.2518.06.25
triathlon special 1/2025Challenge Roth02.07.2507.07.2523.07.25
triathlon 233September 2530.07.2504.08.2520.08.25
triathlon 234Oktober 2503.09.2508.09.2524.09.25
triathlon 235November/Dezember 2501.10.2506.10.2522.10.25
triathlon special 2/2025Training 202629.10.2503.11.2519.11.25
triathlon 236Januar 2626.11.2501.12.2517.12.25

Werben mit Format

Wir finden das richtige Format für deine Anzeige in triathlon, damit du die Präsenz bekommst, die dein Produkt verdient.

  • Auflage: ca. 20.000 Exemplare, davon ca. 8.000 im Aboversand
  • Heftgröße: 220 × 280 mm 
  • Druck und Verarbeitung: Rollenoffset, ISOcoated_v2_eci, Klebebindung
  • Druckunterlagen: digitale Daten (PDF) per E-Mail

Anzeigenpreise

Die angegebenen Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Die Mittlervergütung (AE) für Werbemittler beträgt 15 % (nur bei Nachweis auf Provisionsanspruch und Rücksprache mit dem Verlag). 

Maße sind Breite x Höhe, zzgl. 3 mm Beschnitt an allen Seiten (außer h und n). Die angegebenen ­Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. 

Nachlässe

Bei Specials und Sonderaktionen ent­fallen alle anderen Nachlässe (auch AE).

Malstaffel

  • 2 Anzeigen pro Jahr 3 %
  • 4 Anzeigen pro Jahr 6 %
  • 6 Anzeigen pro Jahr 9 %
  • 8 Anzeigen pro Jahr 12 %
  • 10 Anzeigen pro Jahr 15 %

Mengenstaffel

  • ab 2 Seiten 5 %
  • ab 3 Seiten 10 %

Sonderplatzierungen

  • U2 (nur ganze oder Doppelseite) zzgl. 10 %
  • U3 (nur ganze Seite) zzgl.15 %
  • U4 (nur ganze Seite) zzgl. 20 % 

Nichts ist unmöglich

Deine Produkte sind besonders und verdienen einen besonderen Auftritt? Den gestalten wir mit dir. Von Beilagen in verschiedenen ­Formen, Beiheftern und Beiklebern über Samplingaktionen bis zu Aufklappumschlägen und gebrandeten Kuvertierungs­aktionen ist mit uns und unseren Druck­partnern vieles möglich. Gern zeigen wir dir erfolgreiche Beispiele von Sonderwerbe­formen oder entwickeln mit dir neue Ideen. Lass uns zusammen auffallen!

Beilagen und Beihefter

Beilagen werden in die Zeitschrift lose eingelegt oder in einer gemeinsamen Kunststoffhülle oder in ­einem Kuvert mit der Zeitschrift versandt. Beihefter werden fest in die Zeitschrift eingebunden.

€ 185,– pro angefangene 1.000 Exemplare bis 25 g, je weitere angefangene 5 g zusätzlich € 7,50. Beilagenpreise verstehen sich inkl. Postgebühren. Belegung mit Beilagen ist für die Gesamt- oder eine Teilauflage möglich, Beihefter nur in der Gesamtauflage. 

Höchstformat 210 x 270 mm. Der Bund muss an der langen Seite liegen, ansonsten kann es zu technischen Mehrkosten beim Beilegen kommen. Andere Beilagen und Produktionshinweise für Beihefter auf Anfrage.

Lieferung Beilagen und Beihefter

Muster bis spätestens 14 Tage vor ­­­­Erstver­kaufs­tag an: 

Der Baranski
Sport- & Media-Agentur e. K.
Rotdornweg 39

21224 Rosengarten

Anlieferung an Druckerei: zzgl. 3 % Zuschuss (30 ­Exemplare pro 1.000 = 1.030) bis spätestens 14 Tage vor ­Erstverkaufstag an die Druckerei (Anliefer­adresse und -hinweise auf Anfrage unter anzeigen@tri-mag.de). 


Die Extra-Meile

Neben der klassischen Printwerbung bieten wir zahlreiche Sonderwerbeformen in triathlon an – so individuell wie deine Produkte.

Unsere Website: tri-mag.de

Triathlon ist zwar ein Sommersport, unsere Community ist aber ganzjährig sportlich aktiv. Mit über einer halben Million Visits und bis zu 4 Millionen Page Impressions pro Monat ist tri-mag.de die wichtigste tägliche Informationsquelle zum Triathlonsport.

57.800 Follower begleiten uns auf Instagram (@triathlon_magazin), 57.283 Fans hat die Facebook- Seite von „triathlon- Insider. Coach. Experte.“ im Dezember 2024. Unsere Podcasts Carbon & Laktat und triathlon talk sowie power & pace hören jede Woche bis zu 30.000 Triathlon-Fans. Über 2 Millionen Streams liefern wir jährlich auf YouTube aus.

Internetseiten, Bannerwerbung und Social Media sind für dich ein Buch mit sieben ­Siegeln? Keine Scheu, wir helfen gern bei allen Fragen zu Page Impressions, Klicks und Co.! 

Du kannst deine Kampagnen auf tri-mag.de über das Portal streuen oder thematische Umgebungen belegen. Aber wie auch auf der Rennstrecke gilt: Wer zuerst die Ziellinie erreicht, hat gewonnen. Einige Formate sind inzwischen so beliebt, dass eine rechtzeitige Kontaktaufnahme unbedingt erforderlich ist.


Preise und Nachlässe

  • 300×250 (Medium Rectangle): 22 Euro je 1.000 Einblendungen (TKP)
  • 300×600 (Halfpage): 40 Euro je 1.000 Einblendungen (TKP)

Bei umfangreicheren Buchungen der ­gleichen Kampagne bieten wir folgende Nachlässe:

  • ab 200.000 Ad Impressions 5 %
  • ab 300.000 Ad Impressions 10 %
  • ab 400.000 Ad Impressions 15 %
  • ab 500.000 Ad Impressions 20 %

Banner: Formate und Daten

  • Pixelgrößen: 300×250 (Medium Rectangle) und/oder 300×600 (Halfpage)
  • Dateiformate: gif, jpg oder png
  • Dateigröße: maximal 50 KB
  • URL für Verlinkung
  • Lieferung: spä­testens fünf Tage vor Kampagnenbeginn an banner@tri-mag.de

Soll die Auslieferung von einem externen Server erfolgen, sende uns den entsprechenden Bannercode (HTML) ebenfalls spä­testens fünf Tage vor Beginn zu.


Abrechnung und Reporting

Du erhältst für den gebuchten Zeitraum ein wöchentliches Reporting der Page Impressions und ­Klickrate deiner Werbekampagne. Die Abrechnung erfolgt monatlich.


Newsletter

Per Newsletter halten wir unsere Commu­nities auf dem Laufenden. Hier bieten wir die Möglichkeit von Bannern und ­Newsletter-Boxen an. 


Advertorials

Verschiedene Digitalformate, die Elemente von Text, Video und Bildern enthalten können. Laufzeiten auf Website und Social Media nach Absprache.

Training für die Ohren

Unsere verschiedenen Podcast-Formate sind ein fester Bestandteil der deutschsprachigen Triathlonszene. Von ersten Tipps für Einsteiger bis hin zu spitz und nerdig bilden wir alle Themenbereiche ab. Und das regelmäßig rund ums Jahr mit bisher schon über 700 Episoden.


Carbon & Laktat

Jeden Dienstag erscheint eine neue Episode unseres Flaggschiffs Carbon & Laktat, dem Podcast der Zeitschrift triathlon und von tri-mag.de. Die Redakteure sprechen hier über das aktuelle Triathlongeschehen und Dinge, die die Szene bewegen. Im Schnitt 15.000 und zu Spitzenzeiten bis zu 25.000 Hörer sind Woche für Woche dabei.

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Mehr Informationen

power & pace

Mit power & pace begleiten wir unsere gleichnamige Trainings-Community jeden Donnerstag mit den relevanten Topics rund ums Training. Hierbei immer wieder am Start: spannende Expertentalks. Reichweite bis zu 7.000 Hörer pro Folge – nerdiger wird es nicht!

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Mehr Informationen

triathlon talk

Dazu gibt es an ausgewählten Freitagen das Format triathlon talk mit einem externen Gast: Interessante Persönlichkeiten und Brands kommen dort zu Wort.

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Mehr Informationen

Als Presenter kannst du ein Teil unserer Pod­casts sein: Wir bringen deine Botschaft in die Köpfe der Triathleten. Verknüpft mit einer Aktivierung wie einem Rabattcode o. ä. erreichst du deine Zielgruppe auf diesem Kanal so persönlich wie mit kaum einem anderen Medium.


Unsere Preise für Werbepartner

  • Carbon & Laktat mit vier bis fünf Dienstagen pro Monat: 3.000 Euro
  • Partnerschaft bei power & pace mit vier bis fünf Donnerstagen pro Monat: 2.000 Euro
  • Eine exklusive Folge triathlon talk mit einem Gast aus der Industrie: 3.500 Euro

Gern können wir im Rahmen von längerfristigen Buchungen auch eine wochenweise Präsenz arrangieren, etwa im 14-tägigen Rhythmus.

Unser Podcast-Bundle: Bei Buchung von allen drei Formaten oder drei Monaten in einem Jahr gibt es einen vierten Monat nach Wahl kostenlos dazu.

It’s Showtime

Rund um die großen Rennen stellen wir unseren Usern auf unserem Kanal triathloninsider ein attraktives Programm von Interviews vor und nach den Rennen und vielen Highlights rund um das Event zusammen. Aber auch abseits der Wechselzonen und Zielkanäle gibt es ganzjährig Triathlon zum Miterleben: mit Experteninterviews, Tutorials und Entertainment für Triathleten.

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Mehr Informationen

Unsere Sendungen rund um Roth oder vom Alii Drive in Kailua-Kona und der Promenade des Anglais in Nizza sind aus der Wettkampfwoche der Ironman-Weltmeisterschaften nicht mehr wegzudenken. Ob im Bundle zu jeder Rennwoche oder als Einzelposition, die Presenter-Plätze sind jedoch ebenso ­begehrt wie die Startplätze zum Rennen. Bitte sprich uns frühzeitig an!


Produktnews und Launches der Industrie

Gerade für Launchevents bietet sich hier eine optimale Plattform mit Reichweite, Expertise und professionellem Team vor und hinter der Kamera. Wir beraten dich gern, auch anhand konkreter Beispiele.

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Mehr Informationen

Frage nach unserem aktuellen TV-Programm – wir erstellen gern ein individuelles Angebot. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für B2B-Kunden

1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung sowie von Werbebannern, Werbespots und anderen Werbemitteln.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder in bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

6. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder ­Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben. Der Aufraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang von Rechnung und Belexemplar schriftlich beim Verlag geltend gemacht werden.

Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

10. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der gesetzten Korrekturfrist mitgeteilt werden. Hält der Auftraggeber diese Frist nicht ein, gilt die Druckgenehmigung als erteilt.

12. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Druck der Anzeige, die Rechnung ist innerhalb von 14­ ­Tagen nach Empfang der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Anzeigenbeleg. Bei Textanzeigen in Kleinanzeigenteil werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Fotos, Zeichnungen, Repros, Lithos und Satzkosten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.

17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Hamburg. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.