Ironman hat auf die anhaltende Kritik vieler Athleten reagiert. Der weltgrößte Triathlonveranstalter hatte Anfang Juli nach Klageandrohung angekündigt, Athleten in Bezug auf die Rückabwicklung von ausgefallenen oder verlegten Rennen in Deutschland (und in ähnlicher Form in Frankreich) auf Wunsch einen Wertgutschein auszustellen, wollte allerdings im Falle einer Nichteinlösung bis zum 31. Dezember 2021 und daraus resultierender Auszahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn Prozent des Gutscheinwertes einbehalten. Nun kündigte Ironman Germany in einem der tri-mag.de-Redaktion vorliegenden Schreiben an, „dass wir uns entschieden haben, den Gutschein ohne die Bearbeitungsgebühr auszustellen, da dies teilweise auf Unverständnis bei Athleten gestoßen ist“.
Startplatzgebühr wird komplett erstattet
Das bedeutet, dass die Startplatzgebühr nach Verstreichen der gesetzlichen Frist komplett zurückerstattet wird und auch „sämtliche andere Kosten, die dem Athleten bei der Anmeldung entstanden sind“, enthält. Also auch zum Beispiel gegebenenfalls die bestellte Medaillengravur, der Fotoservice oder andere Gebühren, sofern in diesen Bereichen noch keine Leistung erfolgt ist.
Gutschein kommt per Mail
Die Gutscheinausstellung kann von jedem Athleten eingefordert werden, der für ein Rennen in Deutschland angemeldet war, das abgesagt oder verschoben wurde. Wer diese Option akzeptieren möchte, sollte sich direkt per Mail an den Athletenservice der jeweiligen Veranstaltung wenden (frankfurt@ironman.com, hamburg@ironman.com, kraichgau70.3@ironman.com, duisburg70.3@ironman.com) und den Gutschein dort einfordern. Athleten erhalten ihn dann per E-Mail, in der auch der genaue Ablauf, wie die Einlösung zu erfolgen hat, erklärt wird.