Ende in Sicht? Eine erneute Anpassung der Regeln erlaubt Werkzeugboxen am Heck künftig ohne Größenbeschränkung. Ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Deutsche Triathlon Union (DTU) hat erneut ihre Sportordnung angepasst und setzt damit die aktuellen Änderungen des Weltverbands World Triathlon konsequent in nationales Recht um. Mit der jüngsten Aktualisierung wird die bisherige Größenbegrenzung für Werkzeugboxen am Heck des Fahrrads aufgehoben.
Werkzeugbox außerhalb vom 30 × 30 Zentimeter-Fenster
Bisher galt für die Befestigung von Werkzeugboxen, CO₂-Kartuschen und ähnlichem Zubehör eine maximale Abmessung von 30 × 30 Zentimetern am Sattelrohr. Diese Einschränkung entfällt nun ausdrücklich für die Anbringung am hinteren Teil des Rades. Entscheidend bleibt weiterhin, dass die Anbauteile weder die Fahrsicherheit noch die Funktionalität des Fahrrads beeinträchtigen dürfen.
Die Neuerung ist das Ergebnis eines fortlaufenden Dialogs zwischen World Triathlon und der DTU sowie Stimmen aus der internationalen Triathlon-Community. Ziel der Anpassungen ist es, weltweit einheitliche und praxisnahe Wettkampfregeln zu schaffen, die den Bedürfnissen der Athletinnen und Athleten Rechnung tragen.
„Es war immer unser Anliegen, ein global einheitliches Regelwerk zu schaffen, das den tatsächlichen Gegebenheiten im Sport entspricht und breite Akzeptanz findet. Umso mehr freut es uns, dass diese neue Anpassung nun auch von Ironman übernommen wird“, erklärt Jan Philipp Krawczyk, Vizepräsident Kampfrichter- und Veranstaltungswesen der DTU.
Für Triathletinnen und Triathleten bedeutet die neue Regelung zusätzliche Flexibilität beim Transport von Werkzeug und Ersatzmaterial: Werkzeugboxen am Heck des Rades dürfen ab sofort ohne feste Größenbegrenzung genutzt werden – unter der Voraussetzung, dass Sicherheit und Funktionalität jederzeit gewährleistet bleiben.
Die aktuelle Version der Sportordnung sowie weitere Informationen sind ab sofort auf der Website der DTU verfügbar.
Kein Flaschenhalter, wenn Hecksystem verbaut
Fahrräder mit einem Trinksystem am Heck obliegen weiterhin den Regeln, dass keine weiteren Flaschenhalter am Sattel befestigt werden dürfen. Das heißt: Wenn das Trinksystem am Heck nur einen Liter fassen kann, darf dennoch keine weitere Flasche hinter dem Sattel mitgeführt werden.