Die Namen von Profisportlern, die gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben, dürfen grundsätzlich im Internet veröffentlicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist jedoch eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls. Die deutsche Nationale Anti Doping Agentur begrüßt das Urteil.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Anti-Doping-Sanktionen präzisiert. Demnach kann es mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sein, die Namen sanktionierter Profisportler sowie die Dauer und die Gründe ihrer Sperre online bekannt zu machen.
Eine pauschale oder automatische Veröffentlichung ist nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht zulässig. Die verantwortliche Stelle müsse vorab die betroffenen Interessen gegeneinander abwägen und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Das betrifft unter anderem die Dauer, für die die Informationen öffentlich abrufbar bleiben. Eine namentliche Veröffentlichung über das Ende einer Sperre hinaus könne angesichts des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte unverhältnismäßig sein.
Vier Sportler klagten gegen Veröffentlichung
Ausgangspunkt des Verfahrens waren Sanktionen gegen vier Sportler in Österreich. Sie waren wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen zeitweise beziehungsweise lebenslang von Wettkämpfen ausgeschlossen worden.
Nach österreichischem Recht sollten unter anderem ihre Namen, die jeweilige Sportart, der festgestellte Verstoß und die verhängte Sanktion auf den Internetseiten der zuständigen Anti-Doping-Stellen veröffentlicht werden. Die Betroffenen gingen dagegen vor und beriefen sich insbesondere auf die Datenschutz-Grundverordnung.
Der EuGH stellte nun klar, dass Informationen über Anti-Doping-Verstöße und die daraus folgenden Sanktionen grundsätzlich weder als Daten über strafrechtliche Verurteilungen noch automatisch als Gesundheitsdaten einzustufen seien. Anders könne es aussehen, wenn durch die Veröffentlichung eines Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand einer Person möglich werden.
Abschreckung und Transparenz als legitime Ziele
Nach Auffassung des Gerichts verfolgt die Anti-Doping-Arbeit ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel. Dazu gehören ein fairer und objektiver sportlicher Wettbewerb, die Chancengleichheit der Athleten, der Schutz ihrer Gesundheit und die Wahrung ethischer Werte im Sport.
Die Veröffentlichung festgestellter Verstöße könne zu diesen Zielen beitragen. Der EuGH verweist dabei unter anderem auf die abschreckende und präventive Wirkung sowie auf die transparente und nachvollziehbare Umsetzung von Sanktionen.
Betroffene Sportler müssen jedoch die Möglichkeit haben, sich bereits vor einer unmittelbar bevorstehenden Veröffentlichung an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden. Das Urteil entscheidet zudem nicht abschließend über den konkreten österreichischen Rechtsstreit. Darüber muss nun das zuständige nationale Gericht unter Berücksichtigung der EuGH-Vorgaben befinden.
NADA begrüßt Entscheidung
Die deutsche Nationale Anti Doping Agentur (NADA) begrüßt die Entscheidung. Aus ihrer Sicht stärkt das Urteil die Anti-Doping-Arbeit, weil es die Veröffentlichung von Verstößen grundsätzlich als geeignetes Mittel zur Abschreckung, Prävention und transparenten Durchsetzung von Sanktionen anerkennt.
Gleichzeitig verweist die NADA auf die vom Gericht formulierten Grenzen. Für jede Veröffentlichung müsse eine belastbare gesetzliche Grundlage bestehen und eine individuelle Interessenabwägung vorgenommen werden. Die Agentur will die Vorgaben nun prüfen und klären, wie sich eine rechtssichere Veröffentlichung in Deutschland umsetzen lässt.
Dabei soll auch untersucht werden, ob bestehende deutsche Vorschriften angepasst werden müssen. Die NADA spricht sich zudem für ein international abgestimmtes Vorgehen aus, damit Anti-Doping-Sanktionen transparent und möglichst einheitlich veröffentlicht werden, ohne die Rechte der betroffenen Athleten zu verletzen.
Hot Topic: Jetzt abstimmen und diskutieren!
Als Mitglied von triathlon+ kannst du in unserem Community-Format mitdiskutieren – Sollen Klarnamen von Dopingsündern auch in Deutschland zukünftig veröffentlicht werden?