Irritationen über alte und neue AGB
Rückerstattungsmodalitäten bei abgesagten oder verlegten Rennen haben sich nicht geändert
Kein Recht auf Rückerstattung der Startgelder, wenn Athleten ihren Startplatz ins Jahr 2021 transferiert haben und das Rennen erneut abgesagt oder verschoben wird? Rechtsanwalt Dr. Sebastian Longrée hält diese Praktik für nicht rechtskonform.
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