
Die Vorbereitungen auf die Saison laufen auf Hochtouren und wenn hierzulande der erste Startschuss fällt, gilt ein neues Regelwerk. Die Sportordnung für die Saison 2022 wurde von der Technischen Kommission der Deutschen Triathlon Union (DTU) überarbeitet und von deren Präsidium beschlossen. Sie beinhaltet einige Neuerungen, die vor allem Anpassungen an die Neuerungen der „Competition Rules“ des Weltverbandes World Triathlon darstellen. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen aufgelistet.
Radfahren
Ab sofort sind Abfahrtspositionen auf dem Rad, wie etwa das Sitzen auf dem Oberrohr oder hinter dem Sattel, nicht mehr erlaubt. Die DTU ist hier den Regeln von World Triathlon gefolgt, die sich wiederum am Weltradsportverband UCI orientiert haben. Das heißt: Die sogenannte Super-Tuck-Position darf im Wettkampf nicht mehr eingenommen werden.
Die Füße müssen auf den Pedalen platziert sein, das Gesäß auf dem Sattel (außer im Wiegetritt) und die Hände am Lenker beziehungsweise den Schalt-/Bremsgriffen. Einzige Ausnahme: Bei Rennen mit Windschattenverbot ist das Ablegen der Unterarme auf die Armauflagen und das Greifen am Auflieger erlaubt.
Das heißt im Umkehrschluss, dass bei Rennen mit Windschattenfreigabe die Unterarme nicht mehr mittig und „frei“ auf dem Lenker abgelegt werden dürfen, wenn kein kurzer Aufsatz montiert wurde. Es sind laut Sportordnung lediglich klassische Rennradlenker mit maximal 50 Zentimetern Breite erlaubt, sogenannte Triathlonaufsätze sind verboten. Aerodynamische Konstruktionen, wie sie noch bei den Olympischen Spielen zu sehen waren, gehören damit bei Rennen mit Windschattenfreigabe im Grunde der Vergangenheit an. Es sei denn, sie werden in der entsprechenden Durchführungsbestimmung einer Liga oder Serie (etwa Bundesliga oder WTCS) ausnahmsweise erlaubt. Es ist also davon auszugehen, dass bei Veranstaltungen auf Elite-Niveau in den kommenden Monaten noch genehmigte Aufliegerkonstruktionen zu sehen sein werden. Ab 2023 sollen diese jedoch nach Bestreben des Weltverbands bei Rennen mit Windschattenfreigabe endgültig abgeschafft sein.
Zudem wurde (in Anpassung an die Regeln des Weltverbands) beschlossen, dass mehrere, aufeinanderfolgende und nicht erfolgreiche Überholversuche zu einer Zeitstrafe führen können.
Streckenlängen
Die Streckenlängen auf der Mittel- und Langdistanz wurden an das Regelwerk von World Triathlon angepasst. So muss das Schwimmen bei einer Mitteldistanz nun zwischen 1,9 und 2,9 Kilometer (bisher 1,9 bis 3,0 km) betragen. Bei einer Langdistanz können die Streckenlängen jetzt beim Schwimmen zwischen 3,0 und 4,0 Kilometer (bisher 1,0 bis 4,0), beim Radfahren zwischen 91 und 200 Kilometer (bisher 100 bis 200) und beim Laufen zwischen 22 und 42,2 km (bisher 10 bis 42,2) variieren.
Neopren
Für Athleten der AK60 und älter ist nun auf allen (Schwimm-)Distanzen das Tragen eines Kälteschutzanzugs erst ab Temperaturen von 24,6 Grad Celsius und wärmer nicht mehr erlaubt.
Mixed Relay
Die Mixed-Relay-Staffel wird von nun an in der Reihenfolge Mann, Frau, Mann, Frau absolviert. In den vergangenen Jahren waren die Staffelwettbewerbe stets in der Reihenfolge Frau, Mann, Frau, Mann gestartet worden.
Para Triathlon
Die Startzeiten im Intervall-Start-System im Para Triathlon sind angepasst worden. Neu ist, dass beim Schwimmen in der Klasse PTWC1 Hilfsmittel nur gemäß dem Approved-Knee-Braces-Catalog von World Triathlon erlaubt sind.