„Mehr Klarheit und Erlaubnis“: DTU veröffentlicht überarbeitete Sportordnung für 2025

Nach Abstimmungen mit dem Weltverband World Triathlon und der Fahrradindustrie hat die Deutsche Triathlon Union (DTU) eine aktualisierte Version der Sportordnung veröffentlicht. Betroffen sind insbesondere aerodynamische Aufbauten am Fahrrad.

Anna Bruder / spomedis Ein Trinksystem darf bestimmte Abmessungen nicht überschreiten.

Ist das jetzt erlaubt oder nicht? Die Triathlon-Community wurde mit dem einen oder anderen Fragezeichen zurückgelassen, als im Februar neue Regelungen hinsichtlich Flaschenhaltern, Trinksystemen und allgemein aerodynamischen Anbauten am Fahrrad von World Triathlon und DTU verkündet wurden. Bezugnehmend auf das Feedback der Community hat die Deutsche Triathlon Union nun Abstimmungen mit dem Weltverband sowie der Fahrradindustrie angestoßen, die letztlich zu einer überarbeiteten DTU-Sportordnung geführt haben.

- Anzeige -

„Wir sind froh, dass wir den Kampfrichterinnen und Kampfrichtern und auch den Athletinnen und Athleten ein klares, verständliches Regelwerk an die Hand geben können“, sagt Jan Philipp Krawczyk, Vizepräsident Kampfrichter- und Veranstaltungswesen. Zwei Ziele seien vorrangig gewesen: „Die Kampfrichterinnen und Kampfrichter sollten mit möglichst klaren, sichtkontrollbasierten Regeln arbeiten können. Und wir wollten den Athletinnen und Athleten mehr erlauben.“ Das Ergebnis der überarbeiteten Sportordnung sei nun genau das: „mehr Klarheit und Erlaubnis“.

Die wichtigsten Änderungen und Klarstellungen

Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inklusive deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt.

Heck (= ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung):

Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30 x 30 Zentimeter passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind zwei Flaschen bis jeweils ein Liter Inhalt erlaubt. 

Ausnahme Heck:

Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen 

  • größer als 30 x 30 Zentimeter sein, 
  • insgesamt nicht mehr als zwei Liter enthalten, 
  • aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen. 

Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung (ab der Sattelstütze entgegen der Fahrtrichtung) angebracht werden.

Oberrohr (= ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze): Alles, was am Oberrohr befestigt wird, 

  • darf die komplette Länge nutzen, 
  • aber nur, ab Oberkante Oberrohr gemessen, maximal 10 Zentimeter hoch und 
  • nicht breiter als das Oberrohr selbst sein. 

Außerdem heißt es in der Sportordnung: „Bei Kombination mit angebauten, beweglichen Teilen am Lenker muss ein Gelenk vorhanden sein und kein Körperteil darf auf Teilen der Rahmenkonstruktion oder der Anbauteile (zum Beispiel auf einem Flaschenhalter oder Flasche) aufgelegt werden.“ Diese Regelung bezieht sich etwa auf Trinksysteme, die vom Oberrohr in den Lenker übergehen. Das ist beispielsweise beim Cube „Aerium C:68X SLT“ der Fall. Bei diesem Rad ist der Teil des Trinksystems auf dem Oberrohr von dem Teil zwischen den Extensions abgetrennt, bei Lenkbewegungen ragt also nichts seitlich heraus. Die Konstruktion ist erlaubt.

Lenker (= ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung):

Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position) müssen sich alle angebrachten Gegenstände auf dem Lenker oder Armauflieger (Flaschen, Halterungen, Behälter, etc.) innerhalb von 

  • maximal 25 cm in Richtung des Sattels und 
  • maximal 20 cm in der Höhe und 
  • maximal bis zum vordersten Punkt des Lenkers oder des Armaufliegers und 
  • maximal bis 2 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades befinden. 

Kein Körperteil darf auf den angebrachten Gegenständen, Flaschen, Halterungen, Behältern etc. aufgelegt werden. Die Arme dürfen von oben nicht überdeckt werden. Insgesamt ist ein Volumen von zwei Litern erlaubt. 

Die folgenden Komponenten sind von dieser Regelung ausgenommen, unterliegen aber weiterhin den Bestimmungen der Sportordnung § 23.2, 23.3 und 23.9 

  • Fahrradcomputer 
  • Fahrradcomputerhalterung 
  • Handgriffe
  • Schalthebel

Die vollständige Sportordnung sowie beispielhafte Abbildungen zur Orientierung findest du hier. Gültig ist sie ab sofort.

Die Zeitschrift im Abo

Jeden Monat erscheint eine neue Ausgabe der triathlon – 100 Seiten voll spannender Geschichten, Interviews, Trainingsthemen und mehr. Im Jahresabo immer pünktlich in deinem Briefkasten!

Fehler gefunden oder Feedback zu diesem Artikel? Bitte teile uns hier mit, was du loswerden möchtest oder was wir verbessern können!
Feedback unter Artikel

Tauche ein in die spannende Welt von triathlon+ und erfahre mehr Hintergründe, mehr Service und mehr Triathlonerlebnis!

Monatsabo

9,95 -
Jetzt mitmachen bei triathlon+
  • volle Flexibilität
  • € 9,95 pro Monat
  • monatlich kündbar
Empfehlung!

Jahresabo

89,95 -
Größte Ersparnis bei triathlon+
  • Mindestlaufzeit 12 Monate
  • danach monatlich € 9,95
  • nach 1 Jahr monatlich kündbar
- Anzeige -
Anna Bruder
Anna Bruder
Anna Bruder wurde bei triathlon zur Redakteurin ausgebildet. Die Frankfurterin zog nach dem Studium der Sportwissenschaft für das Volontariat nach Hamburg und fühlt sich dort sehr wohl. Nach vielen Jahren im Laufsport ist sie seit 2019 im Triathlon angekommen und hat 2023 beim Ironman Frankfurt ihre erste Langdistanz absolviert. Es war definitiv nicht die letzte.

Verwandte Artikel

Challenge Roth: Sonderregel für Heckbauten

Entgegen den DTU-Wettkampfregeln werden bei der Challenge Roth verschiedene Aufbauten am Heck zugelassen. Diese Regel gilt aktuell nur bei der Challenge Roth.

Quintana Roo stellt BTA-System vor: Legal auf allen Ebenen

Mit dem Start in die Triathlon-Saison 2025 präsentiert Quintana Roo sein neu entwickeltes System für den Transport der Trinkflaschen zwischen den Armen (BTA) – ein durchdachtes und vollständig modulares Hydrationssystem.

Unser Newsletter

Newsletter triathlon