Ein Teilnehmer des Schlosstriathlon Moritzburg hatte die Veranstalter sowie das medizinische Hilfspersonal wegen zu später und fehlerhafter Versorgung verklagt, nachdem er nach dem Wettkampf 2017 im Ziel zusammengebrochen war. Nun wurde ein Urteil gefällt.
Am 11. Juni 2017 war ein Teilnehmer des Jedermannrennens beim Schlosstriathlon Moritzburg nach 750 Metern Schwimmen, 20 Kilometern Radfahren und fünf Kilometern Laufen im Ziel erschöpft zusammengebrochen. Im Nachhinein warf er den Organisatoren sowie dem Deutschen Roten Kreuz eine zu späte und falsche Hilfeleistung vor und klagte auf 25.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem forderte er 5.500 Euro als Verdienstausfall, denn er sei nach dem Vorfall mehrere Monate lang arbeitsunfähig gewesen.
Keine Anhaltspunkte für fehlerhafte Erstversorgung
Mehr als sechs Jahre nach der Klage ist nun das endgültige Urteil des Oberlandesgerichtes zugunsten des Rennveranstalters sowie des DRK gefallen. Bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Dresden die Klage des Sportlers abgelehnt. Es gebe keinerlei Hinweise auf eine fehlerhafte Erstversorgung, die Sicherheit der Teilnehmenden sei von der Organisation ebenfalls gewährleistet gewesen.