Agegrouper nutzen beim Kampf um Bestzeiten im Triathlon jedes Detail. Vereinzelt greifen sie dabei zusätzlich auf unlautere Methoden zurück. In einem uns bekannten Fall hat ein überführter Athlet gegen seine Sperre verstoßen – und kommt glimpflich davon. Warum? Und welches Signal sendet dieses Urteil?

Es war ein lauer Sommernachmittag, die Stimmung gelöst. Die Coronapandemie hatte so viele Monate für Stillstand in der Triathlonwelt gesorgt, dass alle froh waren, endlich wieder regelmäßig an Rennen teilnehmen oder darüber berichten zu können. So auch im Juli 2022. Die Challenge Roth feierte ihre Helden und einer feierte sich selbst. Florian W. stellte sich vor die Kamera des Kanals triathloninsider und berichtete von seinem Dasein als gefühlter Tausendsassa. „One man show.“ So nannte er sich selbst in dem Gespräch: Radsportler. Mitglied der Festival-Crew. Teilnahme in Roth, kurz entschlossen, mit Mountainbike, ohne Neo, ohne Uhr. Masseur unter anderem im Trainingscamp einer ehemaligen Profitriathletin. Kein Zweifel: Dort stand einer, der sich in den Dienst des Triathlons stellt. So der Eindruck. Doch der täuschte – und Florian W. damit viele Athletinnen und Athleten. Ein Hinweis aus der Community brachte den Stein erst so richtig ins Rollen.
„Steht auf der Liste der gesperrten Sportler“
Im originalen Wortlaut hieß es damals in einer Mail: „[…] ich möchte mich dazu aus der Schweiz mal Äussern: Trimag weiß möglicherweise nicht darüber Bescheid, […] das er […] tatsächlich gesperrt war wegen Doping in der Schweiz um die Zeit und trotzdem in Roth gestartet ist? […]“ Mit diesen Sätzen machte uns ein User darauf aufmerksam, dass der Interviewpartner möglicherweise unlauter unterwegs war.
Der Information gingen wir nach – und stellten auf der Website der Schweizer Anti-Doping Agentur „Swiss Sport Integrity“ (SSI) fest: Florian W. stand damals auf der Liste der gesperrten Sportler. Der gebürtige Erfurter, der mittlerweile in der Schweiz lebt, war durch SSI vom 4. Juli 2019 bis zum 3. Juli 2023 aus dem Verkehr gezogen worden. Eigentlich. Auf der öffentlich zugänglichen Liste wurden seine umfangreichen Vergehen seinerzeit aufgeführt: „(versuchtes) Inverkehrbringen von Erythropoetin (EPO), Testosteron, Amfetamin und Ephedrin sowie Anwendung von Amfetamin, Kokain und Ephedrin“. Florian W. war nicht nur Konsument, sondern auch Anbieter von unerlaubten Substanzen.
SSI veröffentlicht Namen, die NADA nicht
Die SSI veröffentlicht also die Namen und die Verfehlungen von Sportlern, die verurteilt sind. Auch im Amateursportbereich. In Deutschland sieht das anders aus. Recherchen der ARD-Dopingredaktion haben zuletzt gezeigt, dass Deutschlands Dopingjäger aufgrund datenschutzrechtlicher Risiken seit Jahren die Namen von überführten Dopern nicht mehr veröffentlichen. Schon im März 2020 hatte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die eigene namentliche Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen aus Sorge vor juristischen Konsequenzen eingestellt. Sie erstellt nur einmal im Jahr eine Statistik, in der auch die Zahlen zu positiven Dopingproben in Deutschland aufgelistet sind. Die NADA nennt aber keine Namen von Betrügern mehr. Jüngst erklärte die NADA, sie wolle auf eine europäische Lösung warten, bevor sie wieder Namen von Dopingsündern nennt. Im Jahr 2024, mit der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und den Olympischen Sommerspielen in Paris, hat es laut aktuellem Jahresbericht insgesamt 93 mögliche Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen gegeben. Diese Zahl geht den Angaben zufolge aus 12.100 Kontrollen mit 16.386 Proben hervor. Unter anderem wird dort aufgeführt, dass in 20 Fällen Sanktionen ausgesprochen und 16 Strafanzeigen nach dem Anti-Doping-Gesetz gestellt wurden. In 17 Fällen soll kein Dopingverstoß vorgelegen haben, 44 Sportlerinnen oder Sportler hatten eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE).
Eigene Sperre ignoriert
Doch zurück zu Florian W. Sein Fehlverhalten nach seinem ursprünglichen Vergehen: Werden Personen wegen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen gesperrt, so sind ihnen sämtliche Tätigkeiten untersagt, zum Beispiel auch als Betreuungsperson oder Funktionär. Eine Sperre gilt übergreifend über sämtliche Sportarten beziehungsweise Wettkämpfe und sämtliche Länder, die dem Doping-Statut beziehungsweise dem Welt-Anti-Doping-Code unterstellt sind. Darunter fällt auch die Challenge Roth als offizieller Triathlonwettkampf in Deutschland, an der der Athlet bereits im Jahr 2019 zum Zeitpunkt seiner Sperre teilgenommen hatte. Auf den Ergebnislisten der Veranstaltung war er zunächst mit seinem Namen nach den Ausgaben 2019 und 2022 erschienen.
Sein Verhalten kann andere Athleten zur Zielscheibe machen
Die Vorgehensweise von Florian W. wird noch problematischer, da er laut eigener Aussage in dem Interview anderen Athleten während der Zeit seiner Sperre als Betreuer zur Seite stand – und sie damit ebenfalls zur Zielscheibe gemacht haben könnte. Denn: Gemäß Artikel 2.10 des Welt-Anti-Doping-Codes ist der Umgang mit gesperrten Personen verboten und stellt seinerseits einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen dar. Im schlimmsten Fall droht anderen und unschuldigen Athleten also eine Verurteilung, sollten sie Umgang mit einer gesperrten Person haben, bewusst oder unbewusst. Durch seine früheren, durch die Disziplinarkammer von Swiss Olympic (seit 1. Juli 2024 Schweizer Sportgericht) und SSI belegten, Aktivitäten, Dopingsubstanzen in Umlauf gebracht oder es zumindest versucht zu haben, ergibt sich ein weiter Spielraum für Spekulationen, was geschehen sein könnte. Der komplette Anti-Doping-Code ist hier einsehbar.
Nach Hinweisen, unter anderem unsererseits, an Swiss Sport Integrity mit Verweis auf das mit dem Athleten geführte Interview wurde die Schweizer Anti-Doping-Agentur tätig und begann ihre Ermittlungen. Diese beschränkten sich allerdings primär auf das Fehlverhalten des Athleten, trotz Sperre zweimal beim Wettkampf Challenge Roth angetreten zu sein. Den Aspekt, dass Florian W. laut eigener Aussage im Rahmen eines Trainingscamps die Betreuung von Sportlern übernommen hatte, verfolgten die Ermittler nach unseren Informationen zu diesem Zeitpunkt nicht weiter.
Mildes Urteil: Geldzahlung
So kam es zu einer Anhörung von Florian W. vor dem Schweizer Sportgericht. Jüngst wurde ein Urteil durch SSI in Bezug auf einen „Amateur-Ausdauersportler“ publik gemacht, „weil er gegen das Teilnahmeverbot an Wettkämpfen während einer laufenden Sperre verstoßen hat“. Nach Recherchen von tri-mag.de handelt es sich bei diesem genannten Sportler um Florian W., auch wenn der Name in dieser Mitteilung nicht genannt wurde. Das Urteil: eine Geldzahlung.
In der zeitweise öffentlich abrufbaren Urteilsverkündung, die mittlerweile nicht mehr online ist, hieß es unter anderem:
In der schriftlichen Stellungnahme vom August 2023 anerkannte die angeschuldigte Person die Teilnahme an den fraglichen Wettkämpfen und stellte sich zusammengefasst auf den Standpunkt, an diesen bloss spontan und ohne jegliche sportlichen Ambitionen, aber doch mit dem Wissen, damit gegen das gegen ihn bestehende Teilnahmeverbot während seiner Sperre zu verstossen, teilgenommen zu haben. Daraufhin beantragte SSI bei der Disziplinarkammer des Schweizer Sports die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens.
Florian W. hat sich also schriftlich zu seinem Fehlverhalten bekannt – das er im Interview mit triathloninsider bereits offengelegt hatte. Weiter hieß es:
Im Zirkularverfahren hat das Schweizer Sportgericht (ehemals Disziplinarkammer des Schweizer Sports) eine Verwarnung gegen den Athleten ausgesprochen. Dies, da der Angeschuldigte angab, dass es bei der Teilnahme an den Wettkämpfen nicht um den sportlichen, sondern viel mehr um einen sozialen Aspekt ging, und er keine sportlichen Ambitionen gehabt hätte. Zudem falle ins Gewicht, dass die angeschuldigte Person im vorliegenden Verfahren stets kooperierte und die Verletzung des Teilnahmeverbots anerkannte.
Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass die Wettkampfergebnisse des Sportlers aus den Jahren 2019 und 2022 bei der Challenge Roth annulliert werden. Dazu Felix Walchshöfer, Renndirektor der Challenge Roth: „Die SSI hat uns im Februar 2023 ‚im Rahmen privatrechtlicher Abklärungen im Zusammenhang mit einem möglichen Dopingverstoss‘ gegenüber eines Athleten informiert. Selbstverständlich haben wir die Ermittlungen in vollem Umfang unterstützt und alle relevanten Teilnehmerdaten wie Anmeldebestätigung, Zahlungseingang, AGBs und anderes für die Jahre 2019 und 2022 umfassend an die SSI weitergeleitet. Nachdem zweifelsfrei feststand, dass der Athlet gegen die Anti-Doping-Regularien verstoßen hatte, haben wir ihn als Veranstalter – über unseren Dienstleister – aus den Ergebnislisten entfernt.“
Außerdem erhielt der verwarnte Athlet vom Schweizer Sportgericht eine Geldstrafe. „Der Verurteilte muss zudem ein Bussgeld von 250 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt 500 Franken übernehmen“, hieß es im Urteil.
Andere Athleten „waren voll des Lobes“
Die ehemalige Profiathletin (Name der Redaktion bekannt), in deren Camp Florian W. seinen eigenen Angaben zufolge als Masseur gearbeitet hat, erklärte auf Nachfrage von tri-mag.de vor einigen Monaten überrascht: „Ich kenne die Person gar nicht persönlich. Er war bei uns im Camp nicht offiziell angestellt. Er wurde uns über eine Athletin vermittelt, hat außerhalb unseres Camps gewohnt und privat Athleten als Masseur behandelt. Die waren voll des Lobes über ihn.“

Nach Informationen von tri-mag.de handelt es sich bei der vermittelnden Athletin um Lina S., die zum damaligen Zeitpunkt noch von der Campleiterin als Athletin betreut wurde und zumindest seinerzeit die Freundin von Florian W. gewesen sein soll. Lina S. war als Triathlonprofi in den Jahren 2019 und 2022 Vize-Europameisterin auf der Langdistanz.
SSI: Fokus auf dem Spitzensport
Verfolgt wurde die Tätigkeit von Florian W. im Rahmen des Camps bislang nicht. „Das ist eine schwierige Ausgangslage für eine Untersuchung oder gar Verurteilung. Wenn ein gesperrter Athlet oder Betreuer Physiotherapeut ist und als privater Masseur handelt, darf er das. Es ist ja sein Beruf, den darf er weiter ausüben“, erklärte ein Ermittler von Swiss Sport Integrity gegenüber tri-mag.de. „Diese Person darf in dieser Funktion aber nicht aktiv für ein Team arbeiten.“
Der Ermittler fügte an: „Unser Fokus liegt primär auf dem Spitzensport. Wir gehen jedoch sämtlichen Hinweisen nach, auch im Amateurbereich. Wenn wir sehen, dass er wieder Rennen macht, haben wir ein Auge auf ihn. Das ist Standard bei Sportlern, die aktiv sind und bereits gesperrt waren. Man fragt sich in diesem Falle allerdings: Warum gab es nur eine Verwarnung? Ihm wird zugutegehalten, dass er nicht mehr kompetitiv am Wettkampf teilgenommen und alles zugegeben hat.“
Lebenslanges Startverbot – zumindest bei der Challenge Roth
Die Aussage und Wirkung, die dieses Urteil auf andere Athleten hat, lässt sich leicht erahnen. Was in der Urteilsverkündung nicht explizit erwähnt wird: Florian W. ist zwar verwarnt worden, aber bei Wettkämpfen wieder startberechtigt. Prinzipiell zumindest. „Der Athlet wird nie wieder beim Challenge Roth an den Start gehen und hat lebenslanges Startverbot“, betonte Felix Walchshöfer zuletzt.
Aber wie hatte ein wegen Dopingverstößen gesperrter Athlet überhaupt bei dem Klassiker im Frankenland starten können? „Leider gibt es kein zentrales, internationales Register für gesperrte Athletinnen und Athleten, auf das wir als Veranstalter zugreifen könnten, um Kenntnis darüber gehabt zu haben, dass der entsprechende Athlet nicht hätte starten dürfen“, so Walchshöfer. „Zwar erhalten wir von der DTU für Deutschland eine Liste mit gesperrten Sportlerinnen und Sportlern – das ist jedoch eine absolute Ausnahme. Da wir Teilnehmende aus über 100 Nationen haben, wäre es enorm wichtig, eine zentrale internationale Datenbank zu schaffen, die es uns und anderen Veranstaltern ermöglicht, zu prüfen, ob eine Person im Triathlon oder in den Einzeldisziplinen oder irgendeiner anderen Sportart gesperrt ist. Aktuell gibt es diese Möglichkeit nicht, sodass Veranstalter in vielen Fällen keine Chance haben, gesperrte Sportlerinnen und Sportler rechtzeitig zu identifizieren.“
Verbesserungsvorschlag aus der Praxis
Der Rother Renndirektor lieferte direkt einen Vorschlag, wie es aussehen könnte. „Datenschutzrechtliche Aspekte einmal ausgeklammert, wäre eine zentrale, weltweit vernetzte Datenbank wünschenswert, die alle relevanten Sperren erfasst. Wenn beispielsweise ein Fußballspieler in Brasilien positiv auf Steroide getestet wird – natürlich unter der Voraussetzung, dass in allen Sportarten konsequent getestet wird – müsste der entsprechende nationale Sportverband oder die Nationale Anti Doping Agentur dieses Vergehen an die WADA melden. Dort sollten alle relevanten Informationen in einer zentralen Datenbank zusammenlaufen.“
Dieses Register müsse dauerhaft mit den Teilnehmerlisten von Breitensportveranstaltungen synchronisiert sein. „So könnten Veranstalter wie wir, aber auch andere Organisatoren im Sport, sicherstellen, dass Dopingsünder nicht unbemerkt an Wettkämpfen teilnehmen können – ganz egal, in welcher Sportart der Verstoß ursprünglich begangen wurde“, so Walchshöfer. „Ein solches System könnte verhindern, dass gesperrte Athletinnen und Athleten einfach in einer anderen Disziplin oder einem anderen Land erneut in einer Sportart antreten.“
Derzeit Vertrauen auf die Ehrlichkeit der Sportler
Die Veranstalter mussten und müssen bislang auf die Ehrlichkeit der Sportler vertrauen. Felix Walchshöfer: „In Roth gehen jedes Jahr rund 3.500 Einzelstarterinnern und Einzelstarter an den Start. Alle Teilnehmenden verpflichten sich mit ihrer Anmeldung zur Einhaltung der Anti-Doping-Regularien. Darunter die Vorgaben der Deutschen Triathlon Union, der Nationalen Anti Doping Agentur und der Welt-Anti-Doping-Agentur in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit ihrer Anmeldung versichern sie zudem, keine Verstöße gegen diese Bestimmungen begangen zu haben und sich auch in Zukunft an die Anti-Doping-Regeln zu halten.“ Schwarze Schafe nicht ausgeschlossen.
Florian W. hat sich hervorragend ins Team eingefügt
Aufgrund der identischen Voraussetzungen konnte Florian W. auch Mitglied der Festival-Crew werden. „Wir sind nicht naiv, aber haben so eine tolle Community, in die wir ein großes Grundvertrauen haben“, so Walchshöfer. „Der Athlet war zwei Wochen lang als ehrenamtlicher Helfer im Einsatz, hat sich hervorragend ins Team eingefügt und tatkräftig unterstützt. Es gab keinerlei Anzeichen, dass er gegen Anti-Doping-Regularien verstoßen hatte oder nicht erlaubte Substanzen zu sich genommen hatte.“
Enttäuscht von dem Vorfall
Der Rother Renndirektor betonte: „Natürlich sind wir von diesem Vorfall enttäuscht. Aber er wird unser Grundvertrauen in unsere Community nicht erschüttern. Dennoch nehmen wir den Fall zum Anlass, unsere Sensibilität in diesem Bereich weiter zu schärfen und die Zusammenarbeit mit der NADA weiter zu stärken.“ Maßnahmen dazu werden bereits in diesem Jahr umgesetzt.
Schadensersatzansprüche gegen den Athleten werde der Veranstalter nicht erheben. „Für uns ist ein Fall wie dieser eher ein Beleg, dass wir die NADA, die für die Tests beim Challenge Roth verantwortlich sind, noch weiter sensibilisieren möchten, auch im Agegrouper-Bereich vermehrt für Anti-Doping-Tests zu sorgen, damit der Triathlonsport im Vergleich zu anderen Sportarten wie Fußball oder anderem Breitensport im Anti-Dopingkampf wie so oft wieder eine Vorreiterrolle einnimmt“, erklärte Walchshöfer.
Florian W. ist bereits wieder als Athlet aktiv
Die Sperre von Florian W. ist abgelaufen. Seine Zukunft sieht er offenbar trotz seiner strittigen Vergangenheit zumindest zum Teil weiterhin auf der Rennstrecke. Ende März hat er bereits wieder an einem Wettkampf teilgenommen und das Cape Epic in der Individualwertung abgeschlossen. Florian W. selbst hat mehrere Kontaktversuche von tri-mag.de im Laufe der vergangenen Monate ignoriert und sich uns gegenüber nicht zum Sachverhalt geäußert. Auch Lina S. ließ mehrere Anfragen von tri-mag.de unbeantwortet.