Nach ihrer positiven Probe auf die verbotene Substanz Ligandrol hat die ITA Imogen Simmonds von jedem Fehlverhalten freigesprochen. Die Schweizer Triathletin darf ohne Sperre wieder starten.
Die International Testing Agency (ITA), die im Auftrag von Ironman für Dopingkontrollen und -verfahren zuständig ist, hat das Verfahren gegen die Schweizer Triathletin Imogen Simmonds beendet. Wie die Organisation am Freitag mitteilte, habe die Athletin eine Entscheidung mit dem Befund „No Fault“ (kein Verschulden) akzeptiert. Damit bleibt sie ohne Sperre und ist sofort wieder startberechtigt.
Simmonds war am 8. Dezember 2024 im Rahmen einer unangekündigten Out-of-Competition-Kontrolle positiv auf ein Metabolit des anabolen Wirkstoffs Ligandrol getestet worden. Ligandrol gehört zur Gruppe der selektiven Androgenrezeptor-Modulatoren (SARMs) und steht als leistungssteigernde Substanz auf der WADA-Verbotsliste.
Kontamination durch Partner nachgewiesen
Im Verlauf der Ermittlungen konnte Simmonds laut ITA nachvollziehbar belegen, dass die Substanz nicht durch Eigenverschulden in ihren Körper gelangt war. Die Untersuchungen ergaben, dass ihr Partner Ligandrol-haltige Supplements eingenommen hatte, ohne dass sie davon wusste. Laut Gutachten sei eine Kontamination durch engen Körperkontakt möglich und die wahrscheinlichste Ursache für den Fund.
Bereits im Februar hatte Simmonds den Fall öffentlich gemacht und auf Social Media ihre Unschuld beteuert. Sie erklärte, die gemessene Ligandrol-Menge habe sich im Picogrammbereich bewegt – eine Konzentration, die keinerlei leistungssteigernden Effekt gehabt hätte. „Ich wusste nicht, was Ligandrol überhaupt ist, geschweige denn, wie es in meinen Körper gelangen konnte“, schrieb die 31-Jährige. Haaranalysen hätten die Version ihres Anwaltsteams bestätigt: Während sie negativ getestet wurde, fand sich bei ihrem Partner Ligandrol im Haar.
Kein Startverbot, keine Disqualifikation
Da der Test außerhalb des Wettkampfs stattfand, werden keine Wettkampfergebnisse annulliert. Das Verfahren gilt aus Sicht von Ironman und der ITA als abgeschlossen, die Entscheidung könne jedoch theoretisch noch vor dem Court of Arbitration for Sport (CAS) angefochten werden.
Für die Schweizerin endet damit eine monatelange Belastungsprobe. „Ich bin unglaublich erleichtert, dass meine Unschuld bestätigt wurde“, ließ sie in einer Reaktion verlauten. „Ich hoffe, mein Fall hilft anderen Athletinnen und Athleten – warnend und belehrend.“
Simmonds zählt seit Jahren zu den stärksten Triathletinnen Europas. Sie wurde 2019 und 2023 Dritte bei der Ironman-70.3-WM und belegte mehrfach Spitzenplätze bei Ironman- und Challenge-Rennen.