Als Triathletin weiß Laura Zimmermann, wie sehr sich Siege an Zahlen festmachen lassen können. Bei ihrem jüngsten Erfolg aber traten alle Rechenspiele in den Hintergrund. Natürlich: 12.000 Euro sind eine stolze Summe. Die hat die 30-Jährige jetzt vor Gericht von ihrem ehemaligen Hauptsponsor Spoosty erstritten, nachdem der Nahrungsmittelergänzungshersteller im Juli 2020 die Zusammenarbeit mit Zimmermann nach sechs Monaten beendet hatte, ohne ihr den vertraglich vereinbarten monatlichen Fixbetrag bis dahin zu zahlen. Im Kern aber war es bei dem Prozess und dem jetzigen Urteil um etwas anderes gegangen.
Endlich habe ich von einer außenstehenden Person die Gewissheit erhalten, dass ich im Recht bin. Das hat gutgetan.
Laura Zimmermann
„Endlich habe ich von einer außenstehenden Person, in diesem Fall dem Richter, die Gewissheit erhalten, dass ich im Recht bin. Das hat gutgetan. Es sind auch Athleten auf mich zugekommen, haben mich beglückwünscht und fanden es stark, dass ich diesen Weg gegangen bin. Ich hatte erfahren, dass Spoosty mit anderen Sportlern ähnlich umgeht. Es geht mir also auch darum, andere Athleten, vor allem jüngere, davor zu schützen, ähnliche Erfahrungen zu machen wie ich“, betont Zimmermann. „In den vergangenen Monaten hat das Training unter der Belastung durch die Auseinandersetzung teilweise gelitten. Es hat mich viel Zeit und Nerven gekostet. Jetzt kann ich wieder befreiter trainieren.“
Bruch zwischen beiden Seiten, Spoosty gibt Trennung von Zimmermann bekannt
Im Januar 2020 hatte der Nahrungsmittelergänzungshersteller in Regensburg sein eigenes „pro.tri.team“ mit Zimmermann, Sebastian Neef, Roman Deisenhofer und Marcelo Kunzelmann-Loza vorgestellt. Mit großen Ambitionen. Drei Teammitglieder waren mit Fünfjahresverträgen ausgestattet worden – mit für Triathleten beinahe traumhaften Konditionen. Für Laura Zimmermann waren unter anderem ein monatlicher Fixbetrag von 2.000 Euro, die Übernahme von Startgebühren und die Erstattung von Trainingslagerkosten vertraglich vereinbart worden. Dafür sollte sie im Gegenzug für Spoosty werben, etwa über ihre Social-Media-Kanäle. Spoosty aber zahlte nicht, warf Zimmermann schließlich vor, ihre Werbepflicht nicht erfüllt zu haben, es kam zum Bruch zwischen beiden Seiten. Im Juli 2020 gab Spoosty die Trennung bekannt. In einem Beitrag auf tri-mag.de haben wir den Sachverhalt ausführlich geschildert.
„Eigenständige Erbringung von Werbeleistungen“ von Zimmermann nicht Bestandteil des Sponsoringvertrages
Laura Zimmermann zog vor Gericht, um den ihr zustehenden Betrag zu erstreiten. In einem Urkundenprozess, dem lediglich der Vertrag zugrunde liegt, bekam sie nun Recht. Das Landgericht Regensburg verurteilte Spoosty nach einem Prozesstag zu einer Zahlung von 12.000 Euro an die Athletin – die Summe, die sich aus den vereinbarten Einkünften für ein halbes Jahr Zusammenarbeit bis zur Trennung im Juli 2020 ergibt. Im Urteil heißt es, dass die „eigenständige Erbringung von Werbeleistungen“ durch Zimmermann nicht Bestandteil des Sponsoringvertrages war, sondern das Unternehmen sie dabei hätte unterstützen müssen, um seine Werbeinteressen sicherzustellen. Der Vertrag sei so formuliert, dass das Gericht eher von Vorleistungen seitens Spoosty ausgehe. Nur durch die vereinbarten regelmäßigen Zahlungen sei es gesponserten Athleten möglich, „die unterstützenden Aktivitäten überhaupt tatsächlich auszuführen“, begründet das Gericht.
Spoosty äußert sich nicht zu laufendem Rechtsstreit
Spoosty hat nun noch die Möglichkeit, in einem Nachverfahren durch weitere Beweise neben der Urkunde, zum Beispiel Social-Media-Posts oder Zeugen, ein anderes Urteil anzustrengen. Ob das Unternehmen davon Gebrauch machen oder die Zahlung an Zimmermann akzeptieren wird, ist bislang unklar. Gegenüber tri-mag.de erklärte Spoosty-Marketingchef Matthias Walk, dass sich das Unternehmen nicht zu einem laufenden Rechtsstreit äußern wird. „Der Richter hat im Rahmen der Urteilsverkündung bereits durchblicken lassen, dass die Chancen für Spoosty eher schlecht aussehen“, berichtet Zimmermann. Ihr ist allerdings bewusst, dass die Zahlen vorerst nur auf dem Papier existieren. Die Zahlungsmoral des Unternehmens ihr gegenüber jedenfalls hat sich bisher nicht geändert. Zimmermann hat noch keinen Euro erhalten. „Ich weiß auch nicht, ob ich das Geld jemals sehen werde.“
Spoosty ist auch momentan Beklagte in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Cham, Landgerichtsbezirk Regensburg.