In Details hat die DTU die Sportordnung für das Jahr 2024 angepasst. Dass es eine überschaubare Anzahl an Änderungen im Regelwerk gibt, ist auf den Weltverband und das Jahr der Olympischen Spiele zurückzuführen.
Umfangreiche Änderungen gab es nicht. Aber in Details hat die Deutsche Triathlon Union (DTU) ihre Sportordnung für das Jahr 2024 angepasst. Die Technische Kommission der DTU hatte die Änderungen vorgenommen, das Präsidium hat das Regelwerk im Anschluss verabschiedet. Dass es nur zu einer überschaubaren Anpassung kam, sei laut DTU vor allem den Regeländerungen durch den Weltverband World Triathlon geschuldet. Diese seien im Jahr der Olympischen Spiele von Paris vergleichsweise gering ausgefallen.
Zeitstrafen auf der Supersprintdistanz
Im Wesentlichen stehen bei den Anpassungen drei Punkte im Fokus. So sind für die im Vorjahr erstmals in der Sportordnung verankerte Supersprintdistanz Zeitstrafen bei Vergehen festgelegt worden. Für Windschattenfahren bekommen die betreffenden Athleten eine Minute aufgebrummt, für sonstige Vergehen ist es eine Zeitstrafe von zehn Sekunden. Weiter heißt es nun im Regelwerk, dass „jegliche Belästigung mit sexuellem Bezug“ zu einer Sperre führen kann, also dem zeitweisen oder dauerhaften Entzug der Starterlaubnis. Angepasst wurde zudem die Gebühr für einen Protestantrag beim Schiedsgericht. Ab diesem Jahr muss ein Betrag von 50 Euro hinterlegt werden. Bislang wurden 25 Euro fällig.
DTU-Startpass kann digital vorgelegt werden
Da der DTU-Startpass mittlerweile auch digital per App bei Veranstaltungen vorgelegt werden kann, wurde dieser Aspekt ebenfalls in die neue Version der Sportordnung aufgenommen. Zudem gab es Änderungen im Bereich des Paratriathlons, die ab §91 in der Sportordnung zu finden sind. Dort wurden etwa die Streckenlängen weniger starr, sondern gemäß Paragraf 9.1 (Triathlon) innerhalb eines gewissen Distanzbereichs definiert.