Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Landeschefs in ihrer Konferenz am Mittwoch im Zuge der Lockerungsmaßnahmen zur Corona-Pandemie eine Rückkehr in den geregelten vereinsbasierten Sportbetrieb beschlossen haben, begrüßt auch die Deutsche Triathlon Union (DTU) diese Entscheidung.
Die Ausübung des Trainingsbetriebes in Freiluftsportarten soll unter Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygienereglungen erlaubt werden. Dazu gehört auch Triathlon. Die DTU hat daher auf Basis der vom Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) erlassenen zehn Leitplanken zur Ausübung des vereinsbasierten Sports die weiter unten aufgeführten Handlungsempfehlungen aufgestellt.
„Wettkämpfe sind für unseren Sport wichtig“
Während die erste Stufe des Wiedereinstiegs durch den Bund festgelegt wurde, sind für die weiteren Schritte der Öffnung – wie Hallensport oder Wettkämpfe – die jeweiligen Bundesländer verantwortlich. Auch wenn der Wettkampfbetrieb noch nicht wieder zugelassen wurde, gab es dennoch positive Signale, dass dies bei weiteren Lockerungen folgen könnte.
„Triathleten sind Einzelsportler, die in einem Wettkampf in erster Linie gegen sich selbst und die Uhr kämpfen. Das entspricht dem originären Charakter der Sportart – das Windschattenverbot in unserer Sportordnung ist hierfür das beste Beispiel. Noch dazu sind wir eine Freiluftsportart, weshalb wir unter die Kriterien fallen, unter denen bei weiteren Lockerungen ein Wettkampfbetrieb wieder möglich sein soll“, sagt Jan Philipp Krawczyk, DTU-Vizepräsident Veranstaltungs- und Kampfrichterwesen.
„Wettkämpfe austragen zu können, ist für unsere Sportart wichtig. Dabei geht es weniger darum, sich mit anderen messen zu können. Vielmehr geben Wettkämpfe die Infrastruktur vor, die es zulässt, alle drei Sportarten hintereinander in einem sicheren und vorgegebenen Rahmen zu absolvieren und dabei seine persönliche Leistung abrufen zu können. Dabei ist das Gefühl, am Ende eines Triathlons die Ziellinie zu überqueren, das Kernelement des Triathlons im Breiten- und Amateursport. Durchhalten und standhaft bleiben, ist der Leitgedanke, um den Wettkampf mit sich selbst erfolgreich abzuschließen. Ein wichtiges Signal, gerade in diesen Zeiten“, so Krawczyk weiter.
Allgemeine und spezielle Empfehlungen
Die DTU hat unterdessen allgemeine und spezielle Handlungsempfehlungen herausgegeben. Aufgrund der zurückliegenden Phase der Kontaktbeschränkung und der Sperrung von Trainingsstätten seien die vergangenen Wochen für viele Athleten eine Art Detraining gewesen. Daher solle der Fokus auf der Grundlagenausdauer liegen und zu intensives Training vermieden werden. Soweit es die Alters- und Gruppenstruktur zulassen, sollte einzeln oder unter Wahrung der Abstandsregeln an der frischen Luft trainiert werden. Via Online-Tools könnten Gruppenbesprechungen außerhalb der Einheiten erfolgen, ebenso wie Trainingsinhalte, die zwar einen Coach erfordern, aber kein spezielles Equipment.
Sofern Bäder wieder zum Schwimmen genutzt werden können, gebe es zwei mögliche Szenarien, um den Trainingsbetrieb für die Teilnehmer sicher zu gestalten. Zum einen sollte in kleinen Gruppen im Schichtbetrieb geschwommen werden, so dass jeder Athlet eine feste Bahn zugeteilt bekommen kann. Mehrere Athleten könnten auf eine Bahn gehen, wenn eine ausschließlich für den Hin- und die zweite für den Rückweg genutzt wird. Der Mindestabstand der Athleten in einer Richtung muss drei Meter betragen, der Seitenabstand zwei Meter.
Beim Radfahren empfiehlt die DTU, auf Gruppentraining zu verzichten. Ein Mindestabstand von 50 Metern zwischen den einzelnen Athleten sei ansonsten empfehlenswert.
Beim Laufen auf geöffneten Leichtathletikanlagen sollten Tempoläufe nur einzeln und auf Bahn eins und zwei stattfinden. Bei gemeinsamen Starts bis 400 Meter sollten die Athleten zwischen sich mindestens eine Bahn freilassen. Gemeinsame Läufe von zwei Personen oder in Gruppen von mehreren Personen sollten vermieden werden, genauso wie die gesellige Runde nach dem Training.
Außerdem gilt allgemein:
- Nach dem Eintreffen an der Trainingsstätte und immer wieder während der Einheiten: Händewaschen
- An- und Abreise in Sportkleidung, Duschen und Umkleiden in Hallen bleiben verschlossen
- Abstand halten vor, während und nach dem Training – auch zur Begrüßung und Verabschiedung
- Zuschauer dürfen die Sportstätte nicht betreten
- Desinfektion von benutzten Geräten
- Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen
- Die Hausordnung und dabei insbesondere die Wegeführung, ist für den Trainingsbetrieb in der jeweiligen Infrastruktur unbedingt zu beachten
- Keine Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte bilden. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben
- Die Anzahl der Teilnehmenden ist bei Gruppentrainings zu reduzieren, als maximale Gruppenstärke werden fünf Personen empfohlen
- Die Zusammensetzung der Trainingsgruppen ist nach Möglichkeit gleich zu halten
Genau 50m beim Radfahren warum nicht gleich 500m oder 2km. Waren die schlauen Verfasser Mal in einer Großstadt unterwegs?…