
Die Organisatoren der Challenge Roth passen die Startgelder an. Ab dem Jahr 2024 wird die Teilnahme an dem Event in Franken für Einzelstarter statt 599 Euro jeweils 679 Euro kosten, Staffeln zahlen dann 785 Euro. Damit reagiert der Veranstalter auf die aktuelle Teuerungswelle in vielen Bereichen, wie Felix Walchshöfer und Co. jetzt mitgeteilt haben. Allerdings: Die Erhöhung der Startgebühren geht mit einer neuen Regelung einher, die dem einen oder anderen Athleten eventuell entgegenkommen wird. Im Preis enthalten ist nämlich ab sofort das Rundum-Sorglos-Paket, durch das sich die Athleten bis einen Tag vor dem Rennen ohne Angabe von Gründen abmelden können. In einem solchen Fall bekommt man anteilig, je nach Zeitpunkt der Abmeldung, das Startgeld zurück und erhält einen garantierten Startplatz für das Folgejahr.
Beliebtes Upgrade wird automatischer Bestandteil
„Mehr als 80 Prozent aller Teilnehmenden haben jährlich bei der Anmeldung das populäre Rundum-Sorglos-Paket dazugebucht. Daher bleibt die Startgebühr für die große Mehrheit nahezu unverändert“, heißt es vonseiten des Veranstalters, der bisher 79 Euro für dieses Upgrade zur Risikominimierung veranschlagt hat. Notwendig gemacht hat die Maßnahme die Kostensteigerung im Zusammenhang mit dem Rennen. Die Roth-Macher rechnen vor: „Eine Steigerung um 116 Prozent in der Veranstaltungstechnik, 55 Prozent Prozent mehr Ausgaben in der Strominfrastruktur und sogar ein Aufschlag von satten 148 Prozent bei der Wasserinfrastruktur. Auch uns trifft die Teuerungswelle hart, besonders nach den verlustreichen drei Coronajahren.“
„Möchten nicht einfach das Startgeld erhöhen“
Für Walchshöfer und Co. sei aber klar gewesen: „Roth muss Roth bleiben und wir möchten auf keinen Fall bei Maßnahmen sparen, die die Qualität des Rennens beeinträchtigen und das Erlebnis für unsere Athletinnen, Athleten, Fans oder Volunteers schmälern. Gleichzeitig möchten wir nicht einfach das Startgeld erhöhen, ohne zusätzliche Leistung für Athleten zu erbringen, weswegen wir einen Ansatz gefunden haben, der eine erhebliche Mehrleistung bietet.“
Bearbeitungsgebühr entfällt
Im Zuge der neuen Regelung entfällt bei einer möglichen Abmeldung vom Rennen die bisherige Bearbeitungsgebühr von 90 Euro. Dafür wird es gestaffelte Abmeldezeiträume geben. „Für uns als Veranstalter entstehen im Laufe des Jahres mehr und mehr Kosten, je näher der große Tag kommt. Wir bestellen zum Beispiel frühzeitig Medaillen, koordinieren die komplexe Logistik oder bereiten für die Wechselzonen alles vor“, erklärt der Veranstalter. „Die Erfahrung zeigt, dass im Laufe des Jahres viel passieren kann. Je früher der Fall eintritt, an dem ihr für das Rennen absagen müsst, desto mehr Geld gibt es zurück.“
Vier Phasen bei der Rückerstattung
Die Staffelung sieht vor, dass bei einer Abmeldung bis zum 1. Dezember 2023 90 Prozent der Startgebühren erstattet werden. Bis zum 1. März 2024 sind es 80 Prozent und bis zum 1. Juni 70 Prozent. Wer sich bis zum 6. Juli, also einen Tag vor dem Event, abmelden muss, erhält 60 Prozent des Startgeldes zurück.