Täglich erreichen die Redaktion viele Fragen zum Umgang mit triathlonspezifischen Fragestellungen in Zeiten der Corona-Krise. Wir werden an dieser Stelle zusammen mit unserem Expertenteam die häufigsten Fragen beantworten und die Liste ständig erweitern. Selbstverständlich kann es sich bei medizinischen Fragen oder juristischen Problemen wie Haftungsfragen nur um eine grobe Einschätzung handeln. Bitte wendet euch im Einzelfall daher im persönlichen Gespräch an einen Experten. Wir bitten euch: Passt auf euch auf, bleibt gesund und vermeidet Sozialkontakte, wo es nur geht!
Training und Gesundheit
Wie viel Training ist aktuell erlaubt? (22.3.2020)
Sport fördert die Gesundheit. Daher gilt grundsätzlich: Training darf sein – aber nach Möglichkeit moderat. Bei zu hoher Belastung riskiert man unmittelbar danach die Gefahr, für einen gewissen Zeitraum anfällig für Infekte zu sein (Open-Window-Effekt). Was eine hohe oder moderate Belastung ist, ist von jedem Sportler individuell abhängig.
Ich bin mir unsicher, ob ich das Virus habe. Darf ich trainieren? (23.3.2020)
Bei ersten Krankheitsanzeichen sollte – wie etwa auch bei einer Grippe oder einem grippalen Infekt – erst einmal eine Sportpause eingelegt werden. Es gilt immer der Grundsatz: „If in doubt, leave it out!“ Der Hamburger Internist und Mannschaftsarzt der DSV-Nationalschwimmer, Michael Ehnert, zum Beispiel ist überzeugt davon, dass kein Athlet eine Infektion mit dem Coronavirus auf die leichte Schulter nehmen sollte. Das Hamburger Abendblatt zitiert den französischen Sportkardiologen Laurent Chevalier: „Was wir aber mit Sicherheit wissen: dass das Virus auch den Herzmuskel angreift.“ Dr. Wolfgang Schillings vom UKE Athleticum in Hamburg ergänzt: „Die Grundregel lautet: Bei Fieber und Atemwegsproblemen sollte keine sportliche Tätigkeit unternommen werden, denn das Coronavirus zeigt sich mit diesem klassischen Duo – Husten und Fieber.“
Ich bin mit dem Coronavirus infiziert. Ab wann darf ich wieder trainieren? (23.3.2020)
Das ist ganz individuell. „Wir haben bei Corona noch keine Erfahrungswerte“, gibt Sportmediziner Dr. Wolfgang Schillings vom UKE Athleticum in Hamburg zu bedenken. „Es verhält sich aber wohl ähnlich wie bei einem Grippeverlauf. Man sollte drei Tage fieberfrei sein, sich nicht mehr schlapp fühlen und keinerlei Probleme mehr im Alltag haben. Natürlich sollte man sich außerdem die Freigabe vom behandelnden Arzt geben lassen. Dann kann wieder angefangen werden – aber nicht mit Vollgas, sondern milde dosiert.“
Inwiefern kann ich als Ausdauersportler beruhigter sein, was das Virus angeht? (23.3.2020)
„Grundsätzlich ist es so, dass man davon ausgehen kann, dass Sportler, die sich nebenbei noch vernünftig ernähren, ein effektiveres Abwehrsystem haben. Bei dieser Gruppe deutet es darauf hin, dass der Krankheitsverlauf kürzer und mit weniger starken Symptomen ist“, sagt Dr. Wolfgang Schillings.
Wie groß dürfen Trainingsgruppen derzeit sein? (22.3.2020)
Bund und Ländern haben sich am 22. März auf ein umfangreiches Kontaktverbot geeinigt, Ansammlungen von mehr als zwei Menschen sind damit grundsätzlich untersagt. Und das gilt auch im Training: Trainiert daher allein oder maximal zu zweit! Wenn ihr aus Sicherheitsgründen sonst auch nie allein trainieren möchtet, weicht auf Indoor-Möglichkeiten aus. Beim Outdoor-Sport kommt es immer wieder zu Begegnungen mit anderen Menschen wie Überholvorgängen, hier gilt wie auch im Alltag: Ein Abstand von eineinhalb bis zwei Metern zum Vorder- oder Nebenmann sollte immer gewährleistet sein. Wichtig ist in der gegenwärtigen Phase auch, dass die Anzahl der verschiedenen physischen Sozialkontakte auf ein Minimum reduziert wird. Weißt du, mit wem sich dein Trainingskumpel gestern noch getroffen hat? Denkt doch mal über Sport im engsten Familienkreis kreis, auch wenn ihr dafür über euren Schatten springen und den Kilometer eine Minute langsamer laufen müsst.
Mein Schwimmbad ist geschlossen. Wie kann ich mich trotzdem für die erste Disziplin fit halten? (22.3.2020)
Wir haben auf diese Problematik frühzeitig reagiert und ein Live-Video zu den Grundlagen des Zugseiltrainings veröffentlicht. Weitere Infos findet ihr auch bei den Kollegen von SWIM.DE im Artikel „Training @ home | Zugseiltraining für die Schwimmform„. Weitere Trainingsprogramme folgen in Kürze.
Eine gute Alternative ist natürlich auch das Training im Freiwasser, das hierzulande meistens ab Mai möglich ist. Wichtig ist aber, in der aktuellen Situation kein Risiko einzugehen, das im schlimmsten Fall einer ärztlichen Behandlung oder gar einer Krankenhausaufnahme bedarf. Unser Sport ist Freizeitvergnügen und darf nicht dazu führen, dass durch unsere Unachtsamkeit ein Patient mit einer unverschuldeten schweren Erkrankung wegen uns warten muss!
Ist Outdoor-Radfahren erlaubt? (22.3.2020)
Mit Stand der Veröffentlichung dieses Artikels ist uns nichts bekannt, dass das Radfahren auf den Straßen irgendwo verboten wäre. Allerdings solltet ihr möglichst allein trainieren und dementsprechend vorsorgen, dass ihr euch im Notfall verständigen könnt. Achtet noch mehr auf eure Sicherheit, fahrt defensiv und passt auf euch auf – die Notaufnahmen der Krankenhäuser können momentan keine gestürzten Radfahrer gebrauchen!
Wie geht es weiter mit den Trainingsplänen von „power & pace“? (22.3.2020)
Unsere Trainingspläne sind auf einen Saisonhöhepunkt Ende Juni ausgerichtet. Wir werden zusammen mit Coach Björn Geesmann die Entwicklung genau beobachten und die ursprüngliche Planung gegebenenfalls auf die jeweilige Situation anpassen.
Trainingslager
Ich befinde mich derzeit im Trainingslager. Wie komme ich zurück nach Deutschland? (22.3.2020)
Grundsätzlich ist es ratsam, mit seinem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten – wenn der nicht ohnehin aktiv auf seine Kunden zugeht.
Die Veranstalter und das Auswärtige Amt arbeiten derzeit mit Nachdruck daran, deutsche Staatsbürger zurückzuholen, da die zahlreichen Verschärfungen von Ein- und Ausreisebestimmungen in vielen Ländern zu einer deutlichen Reduzierung oder Einstellung des Flugverkehrs geführt haben. Die Bundesregierung will allen „gestrandeten“ deutschen Touristen eine Rückkehr aus Ländern, in denen keine andere Rückreisemöglichkeit besteht, ermöglichen. Das sind etwa Ägypten, Marokko oder Tunesien. Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, das für die aktuelle Situation die Website www.rueckholprogramm.de anbietet.
Reisende, die sich in einem Gebiet aufhalten, für das es keine Rückholaktion gibt, werden gebeten, sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand einzutragen.
Im Gespräch mit triathlon sagte derweil Christoph Fürleger von Hannes Hawaii Tours: „Wir versuchen Tag und Nacht, die Leute zurückzuholen und Maschinen umzubuchen.“ Der Geschäftsführer des Triathlon-Reiseveranstalters, der vor allem Athleten auf den Kanaren und den Balearen untergebracht hat, gab zu bedenken, dass alle Unternehmen derzeit um ihre Existenz kämpften und es schwierig sei, bei Airlines kostenlose Umbuchungen durchzusetzen.
Ich habe ein Trainingslager gebucht. Findet das überhaupt noch statt? (22.3.2020)
Das lässt sich für den Rest des Jahres noch nicht mit Gewissheit sagen. Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung herausgegeben. „Wir gehen nicht davon aus, dass es Anfang oder Mitte April zu einer normalen Reisetätigkeit kommen wird“, sagt Christoph Fürleger: „Auch für die Zeit danach sind wir sehr skeptisch. Wir müssen abwarten, wie die öffentlichen Maßnahmen sind, an die wir uns zu halten haben.“ Der Geschäftsführer von Hannes Hawaii Tours betont: „Wir setzen uns mit jedem Athleten in Verbindung. Er muss nicht aktiv werden. Man kann aber noch keine konkreten Aussagen für die Zeit nach den nächsten fünf, sechs Wochen treffen.“
Erhalte ich meine Flug- und Hotelkosten für stornierte Camps oder Reisen zurück? (7.4.2020)
Mit der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus können kurz bevorstehende Pauschalreisen ins Ausland kostenlos storniert werden. „Die allgemein schuldrechtliche Regelung lautet: Wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, gibt es keinen Anspruch auf die Gegenleistung“, sagt auch Jurist Dr. Sebastian Longrée. Durch die Schließung der Grenzen haben unterdessen auch Individualreisende nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Chance, ihr Geld für Flüge und Hotels bei Nichtantritt zurückzubekommen – zumindest wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben. Dr. Longrée betont: „Wenn eine Airline einen Flug storniert, muss ich ihn nicht bezahlen.“ Kleinere Reiseanbieter setzen derweil auf andere Lösungen. „Wir bieten natürlich kostenfreie Umbuchungen an. Bei Stornierungen müssen wir von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden“, sagt etwa Peter Sauerland vom Sauerland-Team, der seinen Kunden entgegenkommen möchte: „Wir bereiten für September noch weitere Trainingscamps vor.“
Mittlerweile deutet sich an, dass die von kleineren Anbietern bevorzugte Lösung durch die Gefahr von Liquiditätsengpässen bei Veranstaltern und Reiseanbietern vorerst grundsätzlich gelten könnte. Für alle Bereiche könnte eine Gutscheinlösung eine existentielle Hilfe sein. Im sogenannten „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung wurde jüngst der Beschluss gefasst, eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitverantsaltungen einzuführen. Die Bundesregierung plädiert zumindest für eine einheitliche europäische Regelung in Bezug auf Pauschalreisen und Flugtickets.
Demnach solle den Buchenden bei pandemiebedingten Absagen von vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen bzw. Flügen anstelle der binnen 14 bzw. sieben Tagen fälligen Erstattung ein Gutschein ausgestellt werden. Dieser Gutschein soll bis zum 31. Dezember 2021 gültig sein. Ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten. Bei Pauschalreisen ist es möglich, dass die EU eine Lockerung der aktuellen Regelungen kurzfristig beschließt und so den Weg frei macht für eine nationale Regelung, die Gutscheinlösungen zulässt. Bei Flugtickets können nur europäische Auslegungsregelungen und Rechtsänderungen zu einer temporären Aussetzung des Zustimmungserfordernisses des Ticketbesitzers (das erforderlich für einen Gutschein wäre) führen, worauf die Bundesregierung hinwirken soll.
Mein Trainingslager oder meine Reise finden erst später im Jahr statt. Was soll ich tun? (25.3.2020)
Abwarten. „Ein bisschen Besonnenheit tut uns in diesen Tagen ganz gut“, sagt Anwalt Dr. Sebastian Longrée. „Wenn ich beispielsweise für Oktober einen Hawaii-Trip gebucht habe und jetzt bereits storniere, wird mich das Stornogebühren kosten.“ Aufgrund der nicht vorherzusehenden Lage in den nächsten Monaten ist der Rücktritt von der Buchung zumindest derzeit noch nicht unbedingt gerechtfertigt. Es kommt darauf an, ob zum Zeitpunkt der Reise unabwendbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. In diesem Zusammenhang sollte man sich vorerst an der zeitlich begrenzten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes orientieren.
Wettkämpfe
Was passiert mit meinem Startplatz? Welche Optionen bieten Veranstalter/Organisatoren? (22.3.2020)
In den meisten Fällen gilt: Sollte ein Rennen abgesagt und noch 2020 neu terminiert werden, haben Athleten die Möglichkeit, ihren Startplatz im neu angesetzten Rennen wahrzunehmen. Sollte das nicht möglich sein, gibt es häufig die Option, den Startplatz auf das kommende Jahr zu übertragen. Das gilt auch für Events, die für 2020 nicht neu angesetzt werden können. Für Athleten, die den Termin im Jahr 2021 nicht wahrnehmen können, versuchen die Veranstalter, individuelle Lösungen zu finden. Dies könnte bei großen Veranstaltern ein Start bei einem anderen Rennen im Kalender sein. Athleten sollten sich in diesem Fall mit dem Rennorganisator in Verbindung setzen.
Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung des Startgeldes? (7.4.2020)
Rechtsanwalt und Triathlet Dr. Sebastian Longrée erklärt: „Grundsätzlich gilt: Wenn ein Veranstalter sein Rennen absagt, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder. Ausweichmöglichkeiten zu bieten, entspricht nicht der ursprünglich geschuldeten Leistung, man muss sich also nicht darauf einlassen.“ Allerdings gehe es bei jedem einzelnen Startgeld jeweils um vergleichsweise geringe Beträge, wobei gerade mit Blick auf Startgelder bei den Großen der Szene das Loch im Geldbeutel natürlich schmerzhaft sei. „Daher stellt sich die Frage, wie ich solche Ansprüche gegebenenfalls streitig durchsetze. In der Rechtsbranche gibt es die Tendenz, kleinere Forderungen zu bündeln, damit sich der Aufwand für die Rechtsverfolgung lohnt und der Einzelne nicht allein klagen muss.“ sagt Dr. Longrée: „Durch solche Art von ‚Sammelklagen’ erhöht man die Durchschlagskraft.“ Die Erfolgsaussichten seien allerdings immer auch abhängig von den tatsächlichen vertraglichen Regelungen, die ein Athlet mit einem Veranstalter durch seine Anmeldung getroffen hat. Zudem sei zu klären, welches Recht anwendbar ist und wer überhaupt der konkrete Anspruchsgegner sei, was im Einzelfall kniffelig sein könne. Auch der Jurist kann sich derweil nicht freimachen vom Gedanken der Solidarität. Dr. Longrée: „Wenn jetzt tatsächlich alle ihre Startgelder zurückfordern, wird das den einen oder anderen, insbesondere kleinen, Veranstalter finanziell in die Knie zwingen. Da sollte sich jeder selbst fragen: Ist es sinnvoll, die Veranstaltungsgesellschaft oder gar den veranstaltenden Verein schlimmstenfalls in die Insolvenz zu treiben? Davon bekomme ich mein Geld auch nicht zurück und es steht zu befürchten, dass die Veranstaltung 2021 nicht mehr im Veranstaltungskalender zu finden sein wird. Das mag eine unjuristische Überlegung sein; die greift in der aktuellen Lage aber vielleicht umso mehr. Gerade mit Blick auf die kleineren Veranstalter.“
Mittlerweile deutet sich durch die Gefahr von Liquiditätsengpässen bei Veranstaltern eine andere Lösung an. Eine Gutscheinlösung könnte eine existentielle Hilfe sein. Im sogenannten „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung wurde jüngst der Beschluss gefasst, eine solche Lösung bei Freizeitverantsaltungen einzuführen.
Für den Fall von pandemiebedingten Absagen von Veranstaltungen für vor dem 8. März erworbenen Tickets soll anstelle der Erstattung ein Gutschein ausgestellt werden. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31. Dezember 2021 befristet sein. Ist er bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zurückzuerstatten. In dieser Thematik kann mit einer gesetzlichen Regelung im nationalen Recht Abhilfe geschaffen werden.
tri-mag.de hat dieses Thema in einem Kommentar behandelt. Lest hier den Beitrag „Ohne Veranstalter keine Veranstaltungen“ von unserem Herausgeber Frank Wechsel.
Welche weiteren Alternativen könnte es zur Rückerstattung des Startgeldes geben? (25.3.2020)
Hier regt Anwalt Dr. Sebastian Longrée kreative Lösungen an: „Für veranstaltende Vereine gäbe es zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Athleten ihr Startgeld in eine Spende ‚umwandeln’. Diese dürfte der Athlet dann wohl mit seiner nächsten Steuererklärung geltend machen können. Wenn der Verein dem Athleten dann für die Veranstaltung in 2021 noch einen Rabatt einräumt, könnte da ein Schuh für beide draus werden.“ Auch für kommerzielle Veranstalter sieht der Jurist Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung mit den Athleten: „Zum jetzigen Zeitpunkt sind bei einem Veranstalter schon Kosten entstanden. Auch werden weitere Kosten entstehen, die nicht alle abwendbar sein dürften. Hier könnte der Veranstalter zum einen mit einer transparenten Kommunikation auf die Athleten zugehen. Zum anderen sollte er überlegen, wie er nach Begleichung der Kosten mit dem verbliebenen vereinnahmten Gewinn aus den Startgeldern umgehen kann, damit er die Athleten mit ins Boot bekommt. Das ginge zum Beispiel durch das Angebot von Freistarts bei anderen Rennen einer Serie oder bei dem Rennen im nächsten Jahr. Die Einbußen wären so zumindest etwas zwischen Sportler und Veranstalter aufgeteilt. Das könnte Athleten vielleicht davon abbringen, das gesamte Startgeld zurückzufordern.“
Welche Rennen haben bereits Ersatztermine bekannt gegeben? (22.3.2020)
Wir haben dazu einen eigenen Artikel veröffentlicht, in dem wir die großen Rennen aktualisieren. Die Ironman-Rennserie veröffentlicht Updates auf einer eigens eingerichteten Seite.
Zeitschrift triathlon
Mein Kiosk hat geschlossen. Wo kann ich die Zeitschrift triathlon jetzt erhalten? (22.3.2020)
In guten und in schlechten Zeiten gilt: In unserem Kiosk-Finder erfährst du komfortabel, welche Zeitschriftenhändler in deiner Nähe unsere Zeitschrift führen. Unsere Arbeit, auch an dieser kostenlosen Website, und die Energie, die wir in unsere Podcasts stecken, kannst du selbstverständlich auch mit dem Abschluss eines Jahresabos unterstützen. Wenn du die Zeitschriften lieber digital liest, findest du uns auch im App-Store deines Android- oder iOS-Geräts.
Hallo zusammen
als regelmäßiger Leser bin ich von diesem Artikel ziemlich enttäuscht. Die Gesundheit aller MUSS oberste Priorität haben .Dass dann die Frage nach dem Startgeld vor den Fragen zur Gesundheit (die ja nicht weiter über allgemein bekannte Antworten hinausgehen) steht ist schon sehr verwunderlich. Weiterhin solltet ihr alle wirklich nur noch alleine trainieren. In Bayern ist dass ohnehin nur noch so erlaubt.
Martin
Hallo Martin, der Kommentar bezog sich auf eine erste Fassung dieses Beitrags. Wir aktualisieren, priorisieren und ergänzen ständig.
Frank, Dir und Deinem Team vielen Dank, dafür das Ihr Euch tagesaktuell bemüht, uns mit allen nötigen (Sport)Informationen zu versorgen. Daumen hoch dafür. 👍
Zum Radfahren: In Sachsen heißt es in der Allgemeinverfügung: „Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs“. Bei der 6h Ausfahrt sollte man sich daher schon ein paar Gedanken machen.
Hallo Frank,
ich fände es toll, wenn Ihr in Eurem Podcast auf diese Thematik noch etwas näher eingehen würdet. Ironman weigert sich bei mir standhaft, die Startgebühr für den IM 70.3 Kraichgau auch nur teilweise zurückzuerstatten. Nachdem die Ausweichtermine für mich nicht machbar sind (Urlaub / Beruf) und auch ein Start im kommenden Jahr nicht möglich ist, habe ich dann wohl einen größeren Betrag in den Sand gesetzt.
Bei einem kleineren Veranstalter mit geringeren Startgebühren würde ich das sicherlich anders sehen, aber bei einem so großen Unternehmen in chinesischer (bei Buchung) bzw. amerikanischer (Veranstaltung) Hand, habe ich hier kein Mitleid.
Die Verträge, die man mit IM abschließt, liest sich wahrscheinlich niemand vollständig durch und man erkennt erst im Ernstfall, was man dort unterzeichnet hat (keine Erstattung, keine Übertragung des Startplatzes an Dritte – wäre für mich auch eine Lösung gewesen, …).
Vielen Dank