Mit insgesamt sieben unterschiedlichen Distanzen, verteilt auf zwei Tage, ist der Köln Triathlon beziehungsweise das Cologne Triathlon Weekend (CTW) eine der größten und teilnehmerstärksten Veranstaltungen Europas. Am kommenden Wochenende findet die 35. Auflage statt, bei der unter anderem auch Yvonne und Per van Vlerken ihren Start angekündigt haben. Als Inhaber eines DTU-Startpasses riskiert man mit der Teilnahme unter Umständen jedoch eine Sperre. Warum? Als DTU-Startpassinhaber darf man laut der Sportordnung nur bei offiziell genehmigten Rennen starten, wozu man sich bereits bei der Beantragung des Startpasses verpflichtet. Das CTW ist in diesem Jahr allerdings kein offiziell genehmigtes Rennen.
Für die Teilnehmer ergeben sich auch abgesehen von der drohenden Sperre Konsequenzen. Zum einen werden keine offiziellen Wettkampfrichter vor Ort sein, da diese sonst vom Verband gestellt werden und es auf dieser Ebene zu keiner Zusammenarbeit gekommen ist. Das Schiedsgericht setzt sich laut Ausschreibung aus vom Veranstalter auserwählten Personen zusammen. Zum anderen kann auch die Versicherung der Teilnehmer nicht in dem Maße gewährleistet werden, wie es bei genehmigten Veranstaltungen der Fall ist. Bei genehmigten Veranstaltungen wird über den Verband eine Veranstalterhaftpflichtversicherung gestellt und für die Starter gibt es über den Startpass oder die Tageslizenz eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Beim CTW wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass „es Sache der Teilnehmer ist, für den eigenen Versicherungsschutz Sorge zu tragen.“
Eine Genehmigung muss vom Veranstalter bei der DTU beziehungsweise beim zuständigen Landesverband beantragt werden. Dieser Antrag sei in diesem Jahr gar nicht erst gestellt worden, heißt es seitens des nordrhein-westfälischen Triathlon-Verbandes (NRWTV). In einer Stellungnahme des Veranstalters heißt es, das Cologne Triathlon Weekend sei ein Unternehmen und als solches nicht zu einer Zusammenarbeit mit den Verbänden verpflichtet. Es sei in diesem Jahr zu keiner zufriedenstellenden Zusammenarbeit gekommen. Eine Sperre der Athleten sei unzulässig.
Der Organisator verweist dahingehend auf diverse Beschlüsse der EU-Kommission, die es Athleten auch mit einer Lizenz erlauben, bei inoffiziellen Wettkämpfen an den Start zu gehen. Die Beschlüsse beziehen sich jedoch auf Fälle der Internationalen Eislauf Union aus dem Jahr 2017, des Weltreitsportverbandes und des Schwimm-Weltverbandes, bei denen es ausschließlich um Profisportler ging.
Eine endgültige Klärung der Problematik wird es bis zum Wochenende wohl nicht geben. Eine ausführliche Diskussion darüber mit allen Facetten haben jedoch Simon Müller und Frank Wechsel in unserem Podcast „Carbon & Laktat“ geführt.
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