Der Rennveranstalter Ironman hat seine Wettkampfregeln überarbeitet. Die Änderungen betreffen unter anderem wesentliche Punkte, beispielsweise im Hinblick auf die Aerodynamik.

Zur neuen Saison hat Ironman das eigene Regelwerk angepasst und einige Änderungen vorgenommen. Die wahrscheinlich auffälligste Modifikation ist das Verbot von Wasserflaschen oder sonstigen Gegenständen im Rennanzug zur Verbesserung der Aerodynamik. Weitere Anpassungen betreffen das Littering – also die Verschmutzung der Umgebung – sowie den Reißverschluss des Rennanzugs.
1 Keine Trinkflasche im Rennanzug
In den überarbeiteten Wettkampfregeln schreibt Ironman: Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände, die den Windwiderstand verringern, sind während des Radrennens verboten (unabhängig davon, ob diese Ausrüstungsgegenstände unter der Kleidung oder über der Kleidung getragen werden, oder auf andere Weise am Körper oder am Rad befestigt sind). Dies schließt Flaschen/Trinkflaschen oder andere Einsätze, die sich in der Vorderseite des Rennanzugs eines Athleten und alle Einsätze in den Strümpfen oder Wadenstulpen ein. Ein Verstoß gegen die Regel führt zur direkten Disqualifikation.
2 Neue Regularien zur Kleidung

Triathlonprofi Matthew Sharpe traf es in der vergangenen Saison hart. Beim Ironman 70.3 Maine lief der Kanadier als Dritter über die Ziellinie. Doch kurze Zeit später wurde er von der Ergebnisliste entfernt, da er gegen eine Regel verstoßen hatte: Der Reißverschluss seines Rennanzugs war vollständig geöffnet und nicht (teilweise) geschlossen. In der Regeländerung von Ironman gibt es nun zunächst eine Zeitstrafe und erst im Folgenden eine Disqualifikation.
Anzüge mit einem Frontreißverschluss können in beliebiger Länge geöffnet werden. Vorausgesetzt, dass der Reißverschluss immer unten an der Uniform befestigt ist und das Oberteil des Anzugs immer die Schultern bedeckt. Wer dagegen verstößt, kassiert nun, je nach Fall, eine Zeitstrafe von 30 oder 60 Sekunden – oder eine Disqualifikation. Das Laufen mit freiem Oberkörper oder heruntergezogenem Einteiler, wie es Taylor Knibb im vergangenen Jahr auf Hawaii praktizierte, ist nach der Regel normalerweise untersagt. Auch Profiathleten mit einem Reißverschluss, der sich komplett öffnen lässt, sollten vorsichtig sein. Inwiefern ein unbeabsichtigtes Öffnen während des Wettkampfs direkt mit einer Zeitstrafe geahndet wird, bleib wohl Ermessenssache der Wettkampfrichter, das Gleiche gilt für defekte Reißverschlüsse. Ob die Regel dazu führt, dass bei Hitzerennen vermehrt wieder Zweiteiler im Profifeld zu sehen sind, darf abgewartet werden.
3 Müll entsorgen
Die Athleten dürfen keine Abfälle oder Ausrüstungsgegenstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wasserflaschen, Gel- und Riegelverpackungen, zerbrochene Fahrradteile, Kleidungsstücke, usw.) auf der Strecke entsorgen, außer an den Versorgungsstationen oder anderen ausgewiesenen Abfallentsorgungsstellen. Vorsätzliches oder fahrlässiges Wegwerfen von Müll führt zu einer Zeitstrafe von fünf Minuten oder zur Disqualifikation. Bitte beachten: Aufgrund lokaler Gesetze und Verordnungen an bestimmten Veranstaltungsorten führt absichtliches Wegwerfen von Müll zur Disqualifikation.
4 Verbot von Anbauteilen
Schutzschirme, Verkleidungen und andere Vorrichtungen oder Materialien (einschließlich Klebeband), die der Struktur hinzugefügt werden, um den Widerstand gegen das Eindringen von Luft zu verringern, sind verboten. Ein Regelverstoß führt hier zur Disqualifikation.
5 Neue Regeln für Handbiker
Handbiker müssen einen Spiegel entweder an ihrem Helm oder an der Vorderseite ihres Handbikes angebracht haben, um die Sicht nach hinten zu gewährleisten. Außerdem müssen sie eine gut sichtbare Sicherheitsflagge am Heck ihres Handbikes anbringen. Die Spitze der Sicherheitsflagge sollte mindestens 1,8 Meter über dem Boden sein. Die gut sichtbare Sicherheitsflagge muss eine Mindestgröße von 21 cm in der Höhe und 28 cm in der Länge haben. Handbiker müssen ein rotes Blinklicht am Heck ihres Handbikes sowie ein weißes Dauerlicht an der Vorderseite ihres Handbikes haben.