Nach Abstimmungen mit dem Weltverband World Triathlon und der Fahrradindustrie hat die Deutsche Triathlon Union (DTU) eine aktualisierte Version der Sportordnung veröffentlicht. Betroffen sind insbesondere aerodynamische Aufbauten am Fahrrad.

Ist das jetzt erlaubt oder nicht? Die Triathlon-Community wurde mit dem einen oder anderen Fragezeichen zurückgelassen, als im Februar neue Regelungen hinsichtlich Flaschenhaltern, Trinksystemen und allgemein aerodynamischen Anbauten am Fahrrad von World Triathlon und DTU verkündet wurden. Bezugnehmend auf das Feedback der Community hat die Deutsche Triathlon Union nun Abstimmungen mit dem Weltverband sowie der Fahrradindustrie angestoßen, die letztlich zu einer überarbeiteten DTU-Sportordnung geführt haben.
„Wir sind froh, dass wir den Kampfrichterinnen und Kampfrichtern und auch den Athletinnen und Athleten ein klares, verständliches Regelwerk an die Hand geben können“, sagt Jan Philipp Krawczyk, Vizepräsident Kampfrichter- und Veranstaltungswesen. Zwei Ziele seien vorrangig gewesen: „Die Kampfrichterinnen und Kampfrichter sollten mit möglichst klaren, sichtkontrollbasierten Regeln arbeiten können. Und wir wollten den Athletinnen und Athleten mehr erlauben.“ Das Ergebnis der überarbeiteten Sportordnung sei nun genau das: „mehr Klarheit und Erlaubnis“.
Die wichtigsten Änderungen und Klarstellungen
Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inklusive deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt.
Heck (= ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung):
Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30 x 30 Zentimeter passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind zwei Flaschen bis jeweils ein Liter Inhalt erlaubt.
Ausnahme Heck:
Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen
- größer als 30 x 30 Zentimeter sein,
- insgesamt nicht mehr als zwei Liter enthalten,
- aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen.
Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung (ab der Sattelstütze entgegen der Fahrtrichtung) angebracht werden.
Oberrohr (= ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze): Alles, was am Oberrohr befestigt wird,
- darf die komplette Länge nutzen,
- aber nur, ab Oberkante Oberrohr gemessen, maximal 10 Zentimeter hoch und
- nicht breiter als das Oberrohr selbst sein.
Außerdem heißt es in der Sportordnung: „Bei Kombination mit angebauten, beweglichen Teilen am Lenker muss ein Gelenk vorhanden sein und kein Körperteil darf auf Teilen der Rahmenkonstruktion oder der Anbauteile (zum Beispiel auf einem Flaschenhalter oder Flasche) aufgelegt werden.“ Diese Regelung bezieht sich etwa auf Trinksysteme, die vom Oberrohr in den Lenker übergehen. Das ist beispielsweise beim Cube „Aerium C:68X SLT“ der Fall. Bei diesem Rad ist der Teil des Trinksystems auf dem Oberrohr von dem Teil zwischen den Extensions abgetrennt, bei Lenkbewegungen ragt also nichts seitlich heraus. Die Konstruktion ist erlaubt.
Lenker (= ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung):
Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position) müssen sich alle angebrachten Gegenstände auf dem Lenker oder Armauflieger (Flaschen, Halterungen, Behälter, etc.) innerhalb von
- maximal 25 cm in Richtung des Sattels und
- maximal 20 cm in der Höhe und
- maximal bis zum vordersten Punkt des Lenkers oder des Armaufliegers und
- maximal bis 2 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades befinden.
Kein Körperteil darf auf den angebrachten Gegenständen, Flaschen, Halterungen, Behältern etc. aufgelegt werden. Die Arme dürfen von oben nicht überdeckt werden. Insgesamt ist ein Volumen von zwei Litern erlaubt.
Die folgenden Komponenten sind von dieser Regelung ausgenommen, unterliegen aber weiterhin den Bestimmungen der Sportordnung § 23.2, 23.3 und 23.9
- Fahrradcomputer
- Fahrradcomputerhalterung
- Handgriffe
- Schalthebel
Die vollständige Sportordnung sowie beispielhafte Abbildungen zur Orientierung findest du hier. Gültig ist sie ab sofort.