Nach Informationen von tri-mag.de hat das Gericht in Frankfurt (Oder) in erster Instanz den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Damit stärkte das Verwaltungsgericht die Position von Landkreis und Ironman und entschied, dass der Ironman 70.3 Erkner wie geplant stattfinden kann.
Die Aufregung war groß, Ende der vergangenen Woche. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) war am Donnerstagnachmittag eine einstweilige Verfügung durch Vertreter der Gemeinde Gosen-Neu Zittau auf den Weg gebracht worden, die sich gegen die geplanten Streckensperrungen beim Ironman 70.3 Erkner am kommenden Wochenende richtete. Antragsgegner war der Landkreis Oder-Spree, der die Veranstaltung genehmigt hatte und bis zum gestrigen Montag, 12 Uhr, eine Stellungnahme abgeben durfte. Eine Beiladung hatte ebenfalls Ironman Germany als Veranstalter erhalten.
Gericht entschiedet pro Ironman in erster Instanz
Bereits heute folgte das Urteil. Nach Informationen von tri-mag.de hat das Verwaltungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und in erster Instanz entschieden, dass das Event stattfinden kann. Ein Sprecher Ironmans erklärte gegenüber tri-mag.de: „Wir hatten von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oder-Spree Anfang August die Veranstaltungsgenehmigung erhalten, woraufhin die Gemeinde Gosen-Neu Zittau einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die zeitweise Vollsperrung von Gemeindestraßen gestellt hat. Der Antrag der Gemeinde wurde nun in erster Instanz abgelehnt, sodass der 5150 und 4:18:4 Erkner am Samstag und der Ironman 70.3 Erkner am Sonntag wie geplant stattfinden können.“ Zu dem Event werden rund 2.500 Athletinnen und Athleten erwartet.
Kritikpunkt: Straßensperrungen
Die Kritik der Gemeindevertreter richtet sich vor allem gegen die Straßensperrungen am Wochenende des Wettkampfs. Im vergangenen Jahr habe es aufgrund der dieser Sperrungen während des Ironman teils Chaos gegeben, da Grundstücke nicht erreichbar gewesen seien. So seien beispielsweise Pflegedienste nicht zu ihren Klienten gelangt. Die Möglichkeit, das nun gefällte Urteil in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten, wird die Gemeindevertretung nicht wahrnehmen. „Wir haben immer gesagt, dass wir das Urteil des Verwaltungsgerichts für dieses Jahr akzeptieren werden. Wir werden jetzt erst einmal die Begründung des Gerichts anschauen und dann besprechen, wie es im kommenden Jahr weitergeht“, sagte der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Gosen-Neu Zittau, Thomas Schwedowski, gegenüber tri-mag.de.
Hier noch ein Link zur Pressemitteilung des Gerichts inklusive eines Teils der Begründung
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.brandenburg.de/vg/de/presse/pressemitteilungen/~05-09-2023-pm-011-23-ffo#
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, die Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast habe kein „Veto-Recht“ gegen die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis durch den Landkreis Oder-Spree. Einer Zustimmung der Gemeinde habe es also nicht bedurft. Die Gemeinde habe es zudem versäumt, im Anhörungsverfahren vor Erlass der Erlaubnis zu berücksichtigende Auflagen zu fordern.